Informationen zum Berufsorientierungsprogramm BvBO 2.0

Die Dauer der schulischen Bildungsgänge ist von Land zu Land unterschiedlich.

Deutschland

In Deutschland ist die Dauer der Schulzeit aufgrund der Kulturhoheit der Länder durch Landesrecht geregelt. Verantwortlich für die Regelung der Dauer der Schulzeit sind die Kultusministerien der 16 Bundesländer.

Pflichtschuljahre in Deutschland

Es besteht eine grundsätzliche Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Schulpflicht meint die Verpflichtung aller Kinder und Jugendlicher in Deutschland eine Schulausbildung zu erhalten. Die Schulpflicht umfasst die Grundschulausbildung und anschließend den Besuch einer weiterführenden Schule, wie der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums. Die Schulpflicht dauert in der Regel bis zum Ende der allgemeinbildenden Schulzeit an, also bis zum 18. Lebensjahr, kann jedoch auch aufgrund der Ablegung des Abiturs oder durch eine berufliche Ausbildung früher beendet werden. Man unterscheidet zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Vollschulzeitpflicht bedeutet, dass Kinder eine allgemeinbildende Schule besuchen müssen. Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun bzw. zehn Schulbesuchsjahren. Berufsschulpflicht bedeutet, dass Jugendliche im Anschluss an die Vollzeitschulpflicht eine Berufsausbildung oder eine mittlere Ausbildung (Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II) aufnehmen müssen. Die Berufsschulpflicht endet in der Regel mit dem Abschluss einer Berufsausbildung oder mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres.

Baden-Württemberg Baden-Württemberg: 9 Jahre Vollschulzeitpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht

Bayern Bayern: 12 Jahre (davon 9 Jahre Vollschulzeitpflicht)

Berlin Berlin: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung

Brandenburg Brandenburg: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung

Bremen Bremen: 12 Jahre (davon 10 Jahre Vollzeitschulpflicht)

Hamburg Hamburg: 11 Jahre Vollzeitschulpflicht

Hessen Hessen: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht

Niedersachsen Niedersachsen: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung

Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung

Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz: 12 Jahre

Saarland Saarland: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht

Sachsen Sachsen: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 3 Jahre Berufsschulpflicht

Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt: 12 Jahre

Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht

Thüringen Thüringen: 10 Jahre Vollschulzeitpflicht + Ausbildung

Schulabschlüsse

Erster allgemeiner Schulabschluss

Der Hauptschulabschluss ist in Deutschland der erste allgemeinbildende Schulabschluss. Er wird in Berlin, Brandenburg und Bremen Berufsbildungsreife und in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz Berufsreife genannt. Zur Erreichung des ersten allgemeinen Schulabschlusses sind überall in Deutschland mindestens neun Jahre erforderlich.

Mittlerer Schulabschluss

Der mittlere Schulabschluss wird in den meisten Bundesländern als Realschulabschluss bezeichnet, in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen als Fachoberschulreife, in Mecklenburg-Vorpommern als Mittlere Reife, in Rheinland-Pfalz als Qualifizierter Sekundarabschluss I und im Saarland als Mittlerer Bildungsabschluss. Zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses sind überall in Deutschland mindestens zehn Jahre erforderlich.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Schulzeit bis zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beträgt in Deutschland je nach Bundesland 12 oder 13 Jahre.

Historische Entwicklung der Dauer der Schulzeit in Deutschland

Das preußische Gymnasium etablierte sich ab dem 19. Jahrhundert. Damals umfasste es neun Jahre. Die Schulzeit bis zum Abitur dauerte mit einer dreijährigen Vorschule für höhere Schulen insgesamt 13 Jahre.

Der Weimarer Schulkompromiss 1919/1920 sorgte schließlich für eine Einführung der vierjährigen Grundschulzeit, was dazu führte, dass das Abitur erstmalig nach 13 Jahren erworben wurde. Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde durch einen Erlass 1937 die Gymnasialzeit wieder auf acht Jahre verkürzt, um zusätzlich Jahrgänge an Offiziersanwärtern zu gewinnen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde in der Sowjetischen Besatzungszone durch das Gesetz der Demokratisierung der deutschen Schulen 1946 eine achtjährige Grundschule und anschließend eine dreijährige Berufsausbildung zum Abitur eingeführt. In der DDR wurde somit die Hochschulreife bereits nach zwölf Jahren erreicht. Das Abitur in Rheinland-Pfalz wird seit 1967 nach zwei Jahren und sieben Monaten abgelegt. Die Bundesländer Sachsen[1] und Thüringen[2] behielten die zwölfjährige Schulzeit nach der Deutschen Wiedervereinigung bei. Dieser Umstand sowie der Vergleich mit der fast durchweg kürzeren Schulzeit in anderen Staaten und die Finanznot der Bundesländer führten in den 1990er und frühen 2000er Jahren zu einem bundesweiten Trend zur Planung der Verkürzung der Schulzeit und des Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe. Alle übrigen Bundesländer führten das Abitur nach der zwölften Jahrgangsstufe (auch achtjähriges Gymnasium, kurz G8 oder umgangssprachlich Turbo-Abitur genannt) mit folgenden Abiturjahrgängen ein: Saarland 2009, Hamburg 2010, Bayern 2011, Niedersachsen 2011, Baden-Württemberg 2012, Bremen 2012, Brandenburg 2012, Berlin 2012, Hessen 2013, Nordrhein-Westfalen 2013 und Schleswig-Holstein 2016. Optional konnte das Abitur in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an ausgewählten Schulen auch nach 13 Jahren abgelegt werden. In fast allen Bundesländern, die das Abitur nach zwölf Jahren, also das achtjährige Gymnasium in den 2000er Jahren eingeführt haben, wurde nach den gemachten Erfahrungen die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums überwiegend befürwortet. In mehreren Bundesländern ist die Rückkehr vom G8 zum G9 mit folgenden Abiturjahrgängen beschlossen worden:[3] Niedersachsen 2021, Bayern 2026, Schleswig-Holstein 2026, Nordrhein-Westfalen 2027[4]. Für Baden-Württemberg steht der Termin noch nicht fest.[5] In Hessen besteht an Schulen und Gymnasialzweigen der kooperativen Gesamtschulen die Wahlfreiheit der Schulen zwischen G8, G9 und dem Parallelangebot G8/G9. In Schleswig-Holstein dürfen Gymnasien frei wählen, ob sie eine 8- oder 9-jährige Schulausbildung anbieten. Einige Schulen bieten ein paralleles Modell an.

Österreich

Pflichtschulabschluss

In Österreich ist die minimale Schulzeit neun Jahre. Sie bestehen aus vier Klassen Volksschule, vier Klassen Mittelschule (bis 2018/19 auch noch Hauptschule) oder der Unterstufe Gymnasium und einem weiteren Jahr einer Polytechnischen Schule.

Matura

Das Polytechnikum kann aber durch andere Möglichkeiten ersetzt werden:

Ab der neunten Schulstufe beginnt die Oberstufe des Gymnasiums (auch Allgemeinbildende höhere Schule, kurz: AHS) und endet mit der Matura nach der zwölften Schulstufe.

Man kann aber auch eine berufsbildende höhere Schule, kurz BHS, besuchen, die nach der 13. Schulstufe mit einer Reife- und Diplomprüfung abschließt und zum Besuch einer Hochschule ermächtigt.

Eine dritte Möglichkeit ist der Besuch der berufsbildenden mittleren Schule, die in vielen Fällen von der neunten bis zur elften (manchmal zwölften) Schulstufe dauert. Der Abschluss kann in manchen Fällen für einen dem Fach entsprechenden Lehrabschluss angerechnet werden. Nach dieser Schule besteht ebenso die Möglichkeit mittels eines gewöhnlich 3-jährigen Aufbaulehrgangs die Hochschulreife zu erlangen.

Lehre + Matura

Eine Kombination einer Lehre mit Vorbereitungslehrgängen für die Matura ist eine weitere Möglichkeit der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.

Berufsreifeprüfung (BRP)

Für Personen mit beruflicher Erstausbildung (z. B. Fachschulen, Berufsbildende mittlere Schulen, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrabschluss …) gibt es auch die Möglichkeit eine Berufsreifeprüfung abzulegen. Sie besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich) ermöglicht den allgemeinen Hochschulzugang und ist einer Matura gleichgestellt.

Da eine Berufsreifeprüfung meist nach einer gewissen Zeit beruflicher Tätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird, kann diese auch bei einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut absolviert werden. Weiterbildungsinstitute bieten für die entsprechenden Teilprüfungen kostenpflichtige Vorbereitungskurse an. Der Lehrgang im Fachbereich kann bei bereits bestandener beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich entfallen. Eine der vier Teilprüfungen muss jedoch außerhalb des gewählten Ausbildungsinstitutes vor einer externen Berufsreifeprüfungskommission mit externen Beisitzern z. B. an einer Partnerschule stattfinden. Diese Schule ist bei positiv absolvierter Prüfung berechtigt ein offizielles Berufsreifeprüfungszeugnis auszustellen, welches mit einem Maturazeugnis mit allen Rechten wie dem allgemeinen Hochschulzugang oder einem Einstellungskriterium bei Jobausschreibungen völlig gleichgestellt ist.

Schweiz

In der Schweiz gibt es – abhängig vom jeweiligen Kanton – Gymnasien, die mit dem Abschluss der 12. oder 13. Klasse enden. Neun Jahre Pflichtschulzeit sind dabei die Regel, wobei bereits das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist. Nach den Pflichtschuljahren können noch drei bis vier Jahre Gymnasium folgen.

Die Einschulung findet meistens zwischen dem sechsten und siebenten Lebensjahr statt.

Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen wird mindestens ein Jahr Kindergarten vorgeschrieben. Danach muss die sechsjährige Primarschule besucht werden. Die Oberstufe beinhaltet entweder drei Jahre Realschule oder drei Jahre Sekundarschule, wobei die schulisch stärkeren Schüler die Sekundarschule besuchen. Damit ist die obligatorische Schulzeit abgeschlossen. Das zehnte Schuljahr ist fakultativ und oft eine willkommene Überbrückung, wenn keine geeignete Lehrstelle gefunden werden kann.

Die Maturitätslehrgänge der Kantonsschule schließen an die zweite Klasse der Sekundarschule an und dauern vier Jahre. Zudem kann in St. Gallen nach dem sechsten Primarschuljahr ein Progymnasium besucht werden, welches dann zum prüfungsfreien Übertritt in die Kantonsschule berechtigt.

Alternativ dazu kann auch die Berufsmittelschule (BMS) während oder nach einer Lehre besucht werden. Diese dauert während einer Lehre drei bis vier Jahre und ermöglicht den prüfungsfreien Eintritt in eine Hochschule. Die BMS kann auch nach der Lehre als Vollzeitschule innerhalb von neun Monaten abgeschlossen werden.

Mit einem Maturitätsausweis oder einem Berufsmaturitätsausweis ist der Eintritt in eine Fachhochschule bzw. Universität normalerweise ohne Aufnahmeprüfung möglich. Ein Numerus clausus besteht aber beispielsweise beim Studium der Medizin, für das eine gesonderte Prüfung abgelegt werden muss. Das Hochschulstudium dauert in der Regel sechs Semester, wobei man weiterführende Studiengänge anhängen kann.

Australien

Die Bildungspflicht in Australien besteht vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr (bis 16 Jahre in Tasmanien). Jeder Staat und jedes Territorium hat seine eigenen Schulgesetze.

Neben den öffentlichen Schulen gibt es in allen Stufen auch private Schulen. In den privaten Schulen sind acht Schlüsselfächer vorgeschrieben, in denen je 60 Unterrichtsstunden je Semester zum Erlernen der grundlegenden Fähigkeiten vorgeschrieben sind.

Für die meisten Kinder beginnt die Grundschulzeit mit fünf Jahren. Die Grundschulzeit dauert bis ins siebte oder achte Schuljahr. Dann wechselt man in die weiterführenden Schulen, die bis zum zehnten Schuljahr besucht werden müssen. Die Vorschule und das elfte und zwölfte Schuljahr sind keine Pflicht.

Das Schuljahr läuft vom Januar bis Dezember.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Viele Wege zum Erfolg. Das sächsische Schulsystem. (PDF; 2,7 MB) In: sachsen-macht-schule.de. Sächsisches Staatsministerium für Kultus. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Mai 2006, archiviert vom Original am 10. November 2007; abgerufen am 2. Januar 2024.
  2. Thüringer Kultusministerium - Schulsystem. 12. Oktober 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Oktober 2009; abgerufen am 18. Mai 2019.
  3. Dauer der Gymnasialzeit bis zum Abitur: G8 oder G9? In: bpb.de. Abgerufen am 2. Januar 2024.
  4. Süddeutsche de GmbH, Munich Germany: NRW kehrt zu G9-Gymnasium zurück - Politik-News. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2018, abgerufen am 13. August 2020.
  5. Schnelle Rückkehr zu G9 an den Schulen? Das spricht dagegen - SWR Aktuell. In: swr.de. Abgerufen am 2. Januar 2024.