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Hans-Jürgen Papier (2014)
Hans-Jürgen Papier auf dem 13. Kongress der Stasibeauftragten im Thüringer Landtag am 24. April 2009

Hans-Jürgen Papier [ˈpaːpiɐ] (* 6. Juli 1943 in Berlin-Mariendorf)[1] ist ein deutscher Staatsrechtswissenschaftler. Von April 2002 bis zu seinem Ausscheiden am 16. März 2010 war er Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Leben

Nach dem Abitur am Eckener-Gymnasium in Berlin-Mariendorf 1962 und dem ersten Staatsexamen im Jahre 1967 wurde Papier 1970 an der Freien Universität Berlin mit einer Arbeit über Die Forderungsverletzung im öffentlichen Recht zum Doktor der Rechte promoviert. 1971 erfolgte das zweite Staatsexamen. Zwei Jahre später habilitierte er sich bei Karl August Bettermann mit einer Arbeit über Die finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche Demokratieprinzip: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Rechtsformen der Grundrechtseingriffe. 1974 nahm Papier einen Ruf der Universität Bielefeld auf eine staatsrechtliche Professur an. In Bielefeld war er Mitbegründer und Erster Leiter des Instituts für Umweltrecht. Hier lehrte Papier bis 1992, als er einen Ruf auf eine Professur für Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie öffentliches Sozialrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München annahm. Von 1977 bis 1987 war er nebenamtlich auch Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.

Neben seiner akademischen Tätigkeit war Papier 1991 bis 1998 der Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (siehe auch: Vermögen von Parteien und Verbänden der DDR), Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz (1994–1998) und von 1996 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der Ethikkommission der Bayerischen Landesärztekammer.

Am 4. Februar 1998 wurde Papier, der Mitglied der CSU ist, vom Bundestag als Richter und vom Bundesrat als Vizepräsident und Vorsitzender des 1. Senats an das Bundesverfassungsgericht berufen. Seine Amtszeit begann am 27. Februar 1998. Nach dem Ausscheiden von Jutta Limbach als Präsidentin übernahm Papier im Jahr 2002 die Präsidentschaft des Gerichts.

2003 wurde er Kommandeur des Ordens für Verdienste um Litauen. Am 18. Februar 2003 wurde ihm von der Aristoteles-Universität Thessaloniki die Würde des Ehrendoktors der Rechtswissenschaften verliehen, am 11. Juli 2006 von der Verwaltungshochschule Speyer. 2006 erhielt er das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich.[2]

Am 16. März 2010 trat er in den Ruhestand. Sein Nachfolger als Präsident des Gerichtes wurde Andreas Voßkuhle, als Vorsitzender des 1. Senates folgte ihm Ferdinand Kirchhof nach. Auf die durch den Ruhestand freiwerdende Richterstelle folgte Andreas Paulus.[3] Anlässlich seines Ausscheidens aus dem Amt kurz nach seinem wegweisenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zeichnete ihn der damalige Bundespräsident Horst Köhler am 16. März 2010 mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland aus.[4] Den Bayerischen Verdienstorden erhielt er am 20. Juli 2011.

Nach Ablauf seiner Amtszeit nahm er seine Tätigkeit als Hochschullehrer für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) bis zum 30. September 2011 wahr.[5] Er hält auch nach seiner Emeritierung noch Vorlesungen für den Grundkurs Öffentliches Recht an der LMU.[6]

Im Jahre 2013 hat er den Namensvorsitz des dritten deutschen Inns (Gruppe) der internationalen juristischen Honor Society Phi Delta Phi an der Ludwig-Maximilians-Universität in München übernommen.

Im Februar 2014 wurde Papier zum Mitglied des Beirates des ADAC berufen.[7] Seit dem 1. September 2014 ist er Ombudsmann der Schufa.[8] Anfang 2016 wurde Papier als Nachfolger von Richard von Weizsäcker in die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz berufen. Am 9. November 2017 wurde er zum Vorsitzenden der Kommission gewählt.[9]

Wissenschaftliche Schwerpunkte

Papier arbeitet an dem Grundgesetzkommentar Dürig/Herzog/Scholz mit, zunächst begründet durch Theodor Maunz und Günter Dürig, und bearbeitet darüber hinaus den Bereich der Amtshaftungsansprüche im Münchener Kommentar zum BGB. Er gab ferner gemeinsam mit Dieter Grimm eine Aufsatzsammlung zum nordrhein-westfälischen Staats- und Verwaltungsrecht[10] heraus und war Mitautor des Staats- und Verwaltungsrechts in Bayern[11] im Richard Boorberg Verlag. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Tätigkeit sind außerdem die Grundrechtsdogmatik, Öffentliches Recht, öffentliches Finanzrecht, verfassungsrechtliche Grundlagen des Sozial-, Verwaltungs-, Wirtschaftsverwaltungs-, Umwelt- und Staatshaftungsrechts.

Papier bezieht in der Öffentlichkeit Stellung zu politischen Fragen. So hat er die Politiker nach der Bundestagswahl 2005 aufgefordert, das Vertrauen der Bürger nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Die Menschen erwarteten „eine verantwortliche politische Führung des Landes“ und „keine Vorführung taktischer Scharmützel“ oder „smarte Sprüche aus der Werbeabteilung der Politikberatung“. An anderer Stelle kritisierte er Anfang 2016 die Bundesregierung scharf für ihr Vorgehen im Zuge der Asylkrise. Für unzureichend hielt er unter anderem den Schutz der EU-Außengrenzen.[12]

Zur Notwendigkeit einer Neugliederung des Bundesgebietes sagte er im Interview mit der Thüringer Allgemeinen, veröffentlicht am 18. Juni 2015: “Der Finanzausgleich ist keine Dauerlösung, um die großen Unterschiede in der Leistungskraft der Länder auszugleichen… Die Politik müsse sich endlich durchringen, sich des Themas Neugliederung anzunehmen… Die Situation ist nach der Einigung Deutschlands kritischer geworden - und sie wird mit der Schuldenbremse für einige Länder dramatisch werden… Eine Neugliederung der Bundesländer ist unausweichlich, der Finanzausgleich ist nicht die Lösung”.[13]

Haltung zu den Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise

Papier äußerte sich dazu, wie die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie umgesetzt wurden. Der Shutdown sei zu Anfang erforderlich und angemessen gewesen, um das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Die Entwicklung sei jedoch dynamisch. Nicht die Lockerungen seien angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen. Grundrechte seien im Interesse der Allgemeinheit einschränkbar, dies müsse aber stets verhältnismäßig sein. Papier äußerte Verständnis für Demonstranten, „die sich fragen, ob die Freiheitsrechte unserer Verfassung noch hinreichend gewahrt sind.“ Er distanzierte sich jedoch von Kritikern, die glauben, dass die Wirkung von COVID-19 bewusst vom Staat übertrieben werde.

Er kritisierte, dass die Einschränkungen vor allem auf Rechtsverordnungen der Landesregierungen beruht hätten. Alle wesentlichen Entscheidungen müssten jedoch von den demokratisch gewählten Parlamenten getroffen werden. Im Infektionsschutzgesetz sei ein Shutdown nicht ausdrücklich vorgesehen gewesen, eine so massive Einschränkung des öffentlichen Lebens solle nicht auf eine Generalklausel gestützt werden. Es brauche klare und eindeutige Rechtsgrundlagen. Des Weiteren bemängelte Papier die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und forderte bei einer Epidemie von nationaler Tragweite grundlegende Weichenstellungen vom Bundestag treffen zu lassen.[14]

Zu einer allgemeinen Impfpflicht äußerte sich Papier skeptisch.[15][16]

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Ein umfangreiches Publikationsverzeichnis findet sich als Anhang 1 in: Wolfgang Durner, Franz-Joseph Peine, Foroud Shirvani (Hrsg.): Freiheit und Sicherheit in Deutschland und Europa. Festschrift für Hans-Jürgen Papier zum 70. Geburtstag. Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1238. Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-13840-1.
  • Verfassung und Verfassungswandel. In: Caroline Y. Robertson-von Trotha (Hrsg.): 60 Jahre Grundgesetz. Interdisziplinäre Perspektiven (= Kulturwissenschaft interdisziplinär/Interdisciplinary Studies on Culture and Society, Bd. 4). Nomos, Baden-Baden 2009, ISBN 978-3-8329-4865-8.
  • Die Warnung. Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Deutschlands höchster Richter a.D. klagt an. Heyne, München 2019, ISBN 978-3-453-20725-7.[17]
  • Freiheit in Gefahr: Warum unsere Freiheitsrechte bedroht sind und wie wir sie schützen können. Ein Plädoyer von Deutschlands höchstem Richter a.D. Heyne, München 2021, ISBN 978-3-453-21816-1.

Literatur

Weblinks

Commons: Hans-Jürgen Papier – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Freiheit und Sicherheit in Deutschland und Europa. Festschrift für Hans-Jürgen Papier zum 70. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-13840-1, S. 5 (duncker-humblot.de [PDF]).
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952, Seite 1760 (PDF; 6,9 MB)
  3. Voßkuhle wird neuer Präsident des Verfassungsgerichts, Zeit Online vom 5. März 2010
  4. Ansprache des Bundespräsidenten. Verabschiedung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts am 16. März 2010
  5. Lebenslauf (Memento vom 4. Oktober 2010 im Internet Archive) auf der Website der Juristischen Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München
  6. Zur Person (Memento vom 4. Oktober 2010 im Internet Archive) auf der Website der Juristischen Fakultät, LMU München, Stand 2013
  7. ADAC gewinnt Hans-Jürgen Papier als Berater, Spiegel Online 14. Februar 2014
  8. Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier wird neuer SCHUFA Ombudsmann
  9. Beratende Kommission. In: www.beratende-kommission.de. Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, 2021, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  10. Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Nordrhein-westfälisches Staats- und Verwaltungsrecht (1986). Abgerufen am 5. November 2023.
  11. Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Staats- und Verwaltungsrecht in Bayern (1996). Abgerufen am 5. November 2023.
  12. Ex-Verfassungsrichter: Papier rechnet mit deutscher Flüchtlingspolitik ab. WELT.de, abgerufen am 26. Juli 2017.
  13. Prof. Dr. Papier: Verfassungsrechtler fordertː Ostländer müssen fusionieren. In: Thüringer Allgemeine. Thüringer Allgemeine, 18. Juni 2015, abgerufen am 1. Januar 2024.
  14. Christian Rath: Corona-Einschränkungen: Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier sorgt sich um Grundrechte. 18. Mai 2020, abgerufen am 23. Mai 2020.
  15. Clara Ott: Ex-Verfassungsrichter sieht Umsetzung der Impfpflicht skeptisch. In: WeLT, zitiert nach MSN. 18. Januar 2022, abgerufen am 19. Januar 2022.
  16. Ex-Verfassungsrichter sieht die Einführung einer Impfpflicht skeptisch. In: RP online, zitiert nach MSN. 18. Januar 2022, abgerufen am 19. Januar 2022.
  17. Göran Schattauer: Ex-Bundesrichter Papier rügt deutsche Asylpolitik: „Mitgefühl ersetzt kein Recht“. Rezension in Focus online, 22. Januar 2020.