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Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1988
Werbung eines Werkzeugherstellers in Remscheid
Cartoon im Punch am 27. Juni 1917 zur Umbenennung des britischen Königshauses von Sachsen-Coburg und Gotha zu Windsor. Im Bild erkennt man über den Kronen den Schriftzug „MADE IN GERMANY“.

Made in Germany (englisch für Hergestellt in Deutschland) ist eine Herkunftsbezeichnung. Ursprünglich Ende des 19. Jahrhunderts als Schutz vor vermeintlich billiger und minderwertiger Importware in Großbritannien eingeführt,[1] gilt die Bezeichnung heute in den Augen vieler Verbraucher als Gütesiegel. Gemäß einer internationalen Studie von 2017 genießt Made in Germany ein hohes internationales Ansehen und liegt auf Platz 1 von 52 Ländern des Made-in-Country-Index.[2]

Bisher (2013) sind „Made in …“-Ursprungsbezeichnungen in der EU freiwillig. Auch sind die Hersteller relativ frei darin, ihre Erzeugnisse als „Made in Germany“ zu bezeichnen, obwohl sie zu einem großen Teil im Ausland gefertigt wurden.

Am 17. Oktober 2013 hat sich der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament dafür ausgesprochen, Hersteller und Importeure von Produkten zur Angabe des Herkunftslandes zu verpflichten. Sie sollen sich dabei an den EU-Zollregeln orientieren; dies dürfte es vielen deutschen Unternehmen erschweren oder unmöglich machen, teilweise im Ausland gefertigte Produkte noch als „Made in Germany“ zu verkaufen.

Die EU-Kommission erwägt, den Zollkodex zu ändern. Dann wäre der größte wertsteigernde Teil des Herstellungsprozesses entscheidend – und der liegt bei vielen „Made in Germany“-Produkten zum Beispiel in China. In Kraft treten kann die geplante Änderung, wenn sich EU-Kommission und das Europäische Parlament auf eine gemeinsame Position geeinigt haben. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten.[3]

Die Hersteller begründen die Verwendung des Gütesiegels „Made in Germany“ bei Produkten, die ganz oder teilweise im Ausland gefertigt werden mit Forschung, Design und Qualitätssicherung, die in Deutschland angesiedelt sind und deutschen Wertvorstellungen entsprechen.[4]

Geschichte

Als in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch in anderen europäischen Ländern die Industrialisierung einsetzte, nahmen die Exporte derselben nach Großbritannien zu. Diese importierten Waren waren von vermeintlich minderwertiger Qualität und bei manchen Produkten handelte es sich um Nachahmerprodukte und Plagiate. Einige dieser Produkte kamen aus Deutschland, so dass deutsche Waren bald einen schlechten Ruf hatten. Zum Beispiel fällte der deutsche Preisrichter Franz Reuleaux auf der Weltausstellung 1876 in Philadelphia das Werturteil: Deutsche Waren sind billig und schlecht.[5]

Am 23. August 1887 beschloss das englische Parlament daher den Merchandise Marks Act 1887.[6] Dieser schrieb vor, dass auf Waren unmissverständlich das Herkunftsland anzugeben sei. Importierte Ware wurde so für jedermann erkennbar.[1] Ein Auslöser für diese Entwicklung in Großbritannien waren unter anderem Waren aus Chemnitz auf der Weltausstellung London 1862; diese brachen erstmals die englische Dominanz im Maschinenbau. Beispielsweise bezeichnete das berühmte Jurymitglied Sir Joseph Whitworth die Maschinen von Johann von Zimmermann erstmals als „very good indeed“ („tatsächlich sehr gut“).

1891 wurde das „Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren“ vereinbart. Viele andere Staaten übernahmen damit diese Kennzeichnungsvorschrift.

Der Kommentar von Reuleaux löste eine enorme Qualitätsoffensive in Deutschland aus; viele deutsche Waren waren hinsichtlich der Qualität und/oder des Preis-Leistungs-Verhältnisses den jeweiligen britischen Produkten zunehmend überlegen. „Made in Germany“ wirkte bald wie ein Gütesiegel; die negativ gedachte Warenkennzeichnung bewirkte das Gegenteil.[1]

Im Ersten Weltkrieg verschärfte Großbritannien diese Vorschriften, um es den Briten zu erleichtern, Waren von Kriegsgegnern erkennen und boykottieren zu können (siehe auch Buy British). Die Kennzeichnungspflicht bestand auch nach dem Ersten Weltkrieg weiter.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde „Made in Germany“ zu einem Synonym für das deutsche Wirtschaftswunder. Durch die Exporterfolge der Bundesrepublik Deutschland (siehe Exportweltmeister) und im Zuge der Globalisierung wurde es weltweit bekannt. Produkte aus der DDR wurden wahlweise mit Made in GDR oder mit Made in Germany gekennzeichnet. Als Abgrenzung zu letzterem trugen Produkte aus der Bundesrepublik die Aufschrift Made in W. Germany.

Im Zeitalter der Globalisierung enthalten mehr Produkte als früher Teile (zum Beispiel Vorprodukte oder Zwischenprodukte) aus anderen Ländern. Ein bekanntes Beispiel ist die Autoproduktion: Große Hersteller wie Volkswagen erbringen etwa 30 % bis 40 % der Wertschöpfung selbst; die übrigen 60 % bis 70 % erbringen die Zulieferer; sie liefern zum Beispiel Sitze, Armaturenbretter oder ganze Frontpartien (siehe auch Fertigungstiefe).

Einige große Unternehmen verwenden in Marketing und Werbung Hinweise wie „Made by Mercedes-Benz“, „Made by BMW“, „designed in Germany“, „designed and developed in Germany“ oder „engineered in Germany“.[7] Damit weisen sie implizit darauf hin, dass der Ort der Produktion weniger wichtig als früher (geworden) sei.

Derzeit können Produkte sogar dann noch mit „Made in Germany“ gekennzeichnet werden, wenn sie zu über 90 % im Ausland gefertigt wurden, solange nur die Endmontage in Deutschland erfolgt.[8]

Neben Länderhinweisen (z. B. „Made in France“) gibt es auch „Made in EU“ für Hergestellt in der Europäischen Union.

Seit den 2020er Jahren entwickelte sich international eine Gegenbewegung hin zu German Free-Produkten, also weg von deutschen oder deutsch-dominierten Produkten, die „zu viel Moral, zu hohe Preise, zu wenig Technologiekompetenz“ haben[9] und mit denen man sich in deutsche Abhängigkeit begibt.[10]

Rechtliche Sicht

DDR-Herkunftsbezeichnung

Stempel „Made in GDR“ zur Kennzeichnung von Teppichen des VEB Halbmond-Werke in Oelsnitz/Vogtl. (Teppich-Museum Oelsnitz)

Bemühungen aus der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland, Waren aus der DDR die Kennzeichnung Made in Germany zu verwehren, scheiterten. Der Bundesgerichtshof sah darin – in seiner maßgeblichen Entscheidung im Jahr 1973 – keine unzulässige Irreführung. Im Urteil vom 23. März 1973[11] steht:

„Von einem deutschen Erzeugnis wird regelmäßig erwartet, dass es von einem deutschen Unternehmen in Deutschland hergestellt wird. Entscheidend ist, dass die Eigenschaften oder Bestandteile der Ware, die in den Augen des Publikums deren Wert ausmachen, auf einer deutschen Leistung beruhen.“ Zwar könne „der Umstand, daß nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland sowohl aus der Bundesrepublik als auch aus der DDR stammende Waren mit der Bezeichnung 'Made in Germany' oder 'Germany' vertrieben werden, dazu führen …, daß der Abnehmer – falls nicht zusätzliche Angaben etwaige Zweifel ausschließen – darüber im Unklaren bleibt, aus welchem der beiden deutschen Staaten die Ware stammt, und er insoweit irrigen Vorstellungen unterliegt. Diese sich aus der politischen Spaltung des früheren Deutschen Reiches ergebende Gefahr fehlsamer Herkunftsvorstellungen ist hinzunehmen.“[12]

Spätestens nach diesem Urteil setzte sich für Waren aus der Bundesrepublik die Kennzeichnung Made in West Germany oder Made in Western Germany (Hergestellt in Westdeutschland) allgemein durch. Für den Export bestimmte Waren aus der DDR wurden vermehrt Made in GDR (Abkürzung von German Democratic Republic, also Hergestellt in der DDR) gekennzeichnet, wie es bereits die Verordnung über die Kennzeichnung der Herkunft der Waren vom 7. Mai 1970 vorgesehen hatte.

Irreführende Werbeaussage

Eine als Werbeversprechen gemachte Aussage muss einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können. Dazu reicht es nach Ansicht mancher Experten bereits, wenn Einzelteile aus der ganzen Welt in Deutschland zusammengebaut werden. Andere Ansichten gehen dahin, dass mindestens 51 Prozent der verwendeten Teile aus Deutschland stammen müssen. Ein weiteres Kriterium ist, dass mindestens 45 Prozent der Wertschöpfung in Deutschland erbracht werden müssen.[13]

Am 10. November 1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass …

„die Angabe von Germany im Sinne von Made in Germany irreführend ist, wenn zahlreiche wesentliche Teile eines Geräts aus dem Ausland stammen. Auch wenn einzelne Teile oder ganze Baugruppen eines industriellen Erzeugnisses im Ausland zugekauft wurden, darf das Erzeugnis die Bezeichnung Made in Germany tragen, sofern die Leistungen in Deutschland erbracht worden sind, die für jene Eigenschaft der Ware ausschlaggebend sind, die für die Wertschätzung des Verkehrs im Vordergrund stehen.“

Anhaltspunkte sind:

  1. maßgebliche Herstellung der Ware in Deutschland
  2. entscheidender Wertschöpfungsanteil durch Zusammenbau in Deutschland
  3. maßgebliche Veredelung des Produkts in Deutschland

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem Jahre 2002[14] zeigt eine Konkretisierung im UWG, dass eine Irreführung im Sinne des § 3 UWG in der Fassung 2004 vorliegt, wenn ein Multimedia-PC, wesentliche Bestandteile, wie zum Beispiel eine Grafikkarte, die Festplatte, das DVD-Rom Laufwerk, der Brenner und das Mainboard im Ausland gefertigt wurden und mit dem Hinweis geworben wird, es handele sich bei der Qualität um „Made in Germany“.

Andere Länder

Einige Länder wie beispielsweise die Vereinigten Staaten mit ihrem 19 U.S.C.A. § 1304 „Marking of imported articles and containers[15] verwenden sehr viel genauere und engere Legaldefinitionen.

  • Auf der Ebene der Europäischen Union ist die Verwendung von Herkunftsbezeichnungen (Stand 2005) nicht umfassend durch Richtlinien geregelt.[16]

Der EuGH urteilte 1985, dass ein Gesetz des Vereinigten Königreichs, das Waren ohne ausreichende Herkunftsangabe von der Einfuhr ausschließt, geeignet ist, den Handel in der Gemeinschaft ungerechtfertigt zu behindern.

„Eine nationale Regelung, nach der der Einzelhandelsverkauf von bestimmten aus anderen Mitgliedsstaaten eingeführten Waren verboten ist, wenn diese nicht mit einer Ursprungskennzeichnung versehen sind oder diese ihnen nicht beigefügt ist, bewirkt eine Erhöhung der Herstellungskosten der eingeführten Waren und erschwert deren Absatz. Auch wenn sie unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Waren gilt, soll sie tatsächlich und ihrer Natur nach dem Verbraucher ermöglichen, zwischen diesen beiden Arten von Waren zu unterscheiden, was ihn veranlassen kann, den einheimischen Waren den Vorzug zu geben. Sie ist nicht wegen zwingender Erfordernisse des Verbraucherschutzes gerechtfertigt.“

Siehe auch

Literatur

  • Lothar Groß: Deutschlands Wirtschaftsgeschichte von der Industrialisierung bis heute Band 1: 1800–1945. 2012, ISBN 978-3-8482-1042-8.[17]

Weblinks

Commons: Made in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b c Johanna Lutteroth: Made in Germany: Vom Stigma zum Qualitätssiegel. In: Der Spiegel. 24. August 2012, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 5. Februar 2024]).
  2. Olga Scheer: Globale Studie: "Made in Germany" ist das beliebteste Label der Welt. In: SPIEGEL ONLINE. 26. März 2017, abgerufen am 15. April 2019.
  3. Hendrik Kafsack, Brüssel: Herkunftsbezeichnungen: Neuer Angriff auf „Made in Germany“. In: FAZ.NET. 17. Oktober 2013, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 5. Februar 2024]).
  4. Björn Finke: Made in Germany - Gefährliches Gütesiegel. 23. August 2012, abgerufen am 5. Februar 2024.
  5. Museum - Deutsches Museum. 18. Dezember 2023, abgerufen am 5. Februar 2024 (deutsch).
  6. Howard Payn: The Merchandise Marks Act 1887: With Special Reference to the Importation ... Stevens, 1888 (archive.org [abgerufen am 5. Februar 2024]).
  7. Home | Continental. Abgerufen am 5. Februar 2024 (englisch).
  8. Handelsblatt. Abgerufen am 5. Februar 2024.
  9. Klaus Schweinsberg, manager magazin: Mittelstand: Warum "German free" international zum Werbeslogan wird. 31. Oktober 2023, abgerufen am 5. Februar 2024.
  10. Gerhard Hegmann, „Made in Germany“ wird plötzlich zum Makel, in: DIE WELT vom 3. Januar 2024
  11. ? Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 5. Februar 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/www.wolterskluwer-online.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  12. BGH, Urteil vom 23. März 1973, Az. I ZR 33/72, GRUR 1974, 665, 666.
  13. Wie aus einem Warnzeichen ein Qualitätssiegel wurde, Mitteilung des Bayerischen Rundfunks vom 21. August 2020, abgerufen am 25. November 2021
  14. LG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2003, Az. 35 O 170/02, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Stuttgart&Datum=27.02.2003&Aktenzeichen=35%20O%20170%2F02
  15. 19 U.S. Code § 1304 - Marking of imported articles and containers. Abgerufen am 5. Februar 2024 (englisch).
  16. Richtlinie 2005/29/EG (PDF) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
  17. Lothar Groß: MADE IN GERMANY: Deutschlands Wirtschaftsgeschichte von der Industralisierung bis heute Band 1: 1800 - 1945. L. Groß, 2013, ISBN 978-3-8482-1042-8 (google.de [abgerufen am 5. Februar 2024]).