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Abkürzung: WP:IK, WP:COI

Ein Interessenkonflikt (engl. conflict of interest) liegt in der Wikipedia vor, wenn ein Autor eine persönliche Beziehung zum Gegenstand eines Artikels hat, die es ihm erschwert, einen neutralen Standpunkt einzunehmen – etwa wenn er über sich selbst schreibt, über einen nahen Verwandten oder einen Freund, über eigene Werke, oder über den Verein oder das Unternehmen, dem er angehört. Ein Sonderfall eines Interessenkonflikts ist das bezahlte Bearbeiten („Paid Editing”) der Wikipedia, für den es zusätzliche und verbindliche Regelungen gibt.

Allgemeine Hinweise

Von der Artikelanlage und -bearbeitung im Interessenkonflikt raten wir generell ab. Wer es dennoch versucht, sollte sich folgender Hinweise bewusst sein:

  1. Einträge in der Wikipedia können von jedermann beobachtet, kritisiert und verändert werden. Änderungen, Diskussionsbeiträge, Löschvorschläge etc. sind öffentlich und können in Suchmaschinen erscheinen. Eine geplante Werbungswirkung kann damit in ihr Gegenteil verkehrt werden.
  2. Siehst du deine Persönlichkeitsrechte durch einen Artikel verletzt, solltest du ihn nicht selbst bearbeiten, sondern dein Anliegen auf der Diskussionsseite des Artikels schildern oder das Support-Team per E-Mail kontaktieren.
  3. Beachte, dass in der Öffentlichkeit ein Interesse daran besteht, Fälle von Interessenkonflikten in der Wikipedia aufzudecken, besonders in politisch strittigen Themenbereichen. Ein verdecktes Editieren mit Interessenkonflikt kann dazu führen, dass deine Identität durch die Recherche von Journalisten aufgedeckt wird, die nicht an wikipediainterne Richtlinien wie Wikipedia:Anonymität gebunden sind. Dies kann sowohl für dich als auch für deine Organisation negative Auswirkungen haben.

Bevor du einen Artikel verfasst

  1. Prüfe beim Anlegen eines neuen Artikels, ob dein Artikelgegenstand die Relevanzkriterien erfüllt. Hilfe dazu gibt es beim Relevanzcheck.
  2. Informationen müssen durch zuverlässige Quellen belegt sein. Homepages von Firmen und Privatpersonen reichen in der Regel nicht aus.
  3. Unter „Weblinks“ kann man die Adresse der Homepage des Artikelgegenstands eintragen (nur einmal). Links auf reine Shop- oder Werbeseiten sind nicht erwünscht. Siehe auch Richtlinien für externe Verlinkungen.
  4. Übernimm keine Texte, die für einen anderen Zweck entstanden sind. Sie führen häufig zu urheberrechtlichen Problemen und sind, wenn sie nicht in einem enzyklopädisch-nüchternen Stil verfasst sind, Fremdkörper in der Wikipedia.
  5. Textentwürfe kannst du auf den Diskussionsseiten oder in deinem Benutzernamensraum anlegen. Rückmeldungen geben die Mentoren oder unter Umständen auch der Review und die Dritte Meinung.

Statt bei einem Interessenkonflikt einen Artikel selbst zu bearbeiten, solltest du mögliche Verbesserungen an einem Artikel auf der Diskussionsseite dieses Artikels vorschlagen.

Folgen unzulässiger Bearbeitungen

Nicht neutrale einzelne Bearbeitungen können zurückgesetzt werden. Insgesamt nicht neutrale Artikel können in geeigneter Weise überarbeitet, aber auch vollständig gelöscht werden.

Verletzungen des Neutralitätsgebots, der Nutzungsbedingungen oder weiterer Regeln können zu befristetem oder unbefristetem Ausschluss aus der Wikipedia führen.

Einbringen eigener Dokumente

Interessenkonflikte sind nicht nur auf Artikelgegenstände beschränkt, sondern schließen auch – in beliebigen Artikeln – die Nennung selbstgestalteter (externer) Dokumente ein, z. B. Literatur, Websites, Belege. Grundsätzlich ist in Wikipedia-Artikeln die Erwähnung hilfreicher Dokumente erwünscht. Diese sollten jedoch nicht von deren Urhebern, sondern von Unabhängigen hinzugefügt werden, die von ihrem neutralen Standpunkt aus zur Einschätzung gekommen sind, dass dadurch der betroffene Artikel verbessert wird.

Wer seine eigenen Werke für hinreichend geeignet hält, sollte vor dem Hinzufügen solcher Verweise Rücksprache mit anderen Wikipedianern halten (z. B. auf der zum Artikel gehörigen Diskussionsseite, in einem passenden Portal, einer Redaktion oder auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia). Andernfalls läuft der Betreffende Gefahr, als „Spammer“ oder „Selbstdarsteller“ angesehen zu werden.

Gewerbliche und bezahlte Bearbeitungen

Die Wikipedia versteht sich grundsätzlich als ehrenamtlich erstellte, neutral orientierte und werbefreie Enzyklopädie. Die gewerbliche Mitwirkung wird generell sehr kritisch gesehen und nur unter engen Auflagen überhaupt geduldet. Sie führt nicht nur zu einem Spannungsfeld zwischen freiwilligen und bezahlten Mitarbeitern, sondern kann außerdem Artikelqualität und Reputation des Projektes gefährden. Die Wikipedianer sind sich bewusst, dass Einzelpersonen, Unternehmen oder Dienstleister die Regelungen zu Interessenkonflikten und bezahltem Schreiben zuweilen unterlaufen und versuchen, unerkannt Artikel in ihrem Sinne zu verändern und zu manipulieren. Dies wird, bei Aufdeckung, sowohl von außen skandalisiert als auch intern mit öffentlich sichtbaren Löschdiskussionen sowie Sperren des Schreibzugriffs für Benutzerkonten und auf Artikel behandelt. Gerade bei Fehlern und Änderungsbedarf an Artikeln raten wir eher zur Verwendung der Artikeldiskussionsseiten oder zur Inanspruchnahme des Support-Teams als zur eigenen Arbeit an Artikeln, die bei gewerblichem Handeln per Definition zu einem Interessenkonflikt führt.

Warum man sich besser nicht gewerblich in der Wikipedia engagiert

  • Messbarkeit: Für keine andere größere Website der Welt existieren so wenige Analysemöglichkeiten für den Erfolg oder Misserfolg des eigenen Tuns.
  • Aufwand: Die Mitwirkung in der Wikipedia ist an enthusiastischen Freiwilligen orientiert, die Zeit und Neugier darin investieren. Es gibt ein komplexes Regelwerk voller Ausnahmen und ungeschriebener Gesetze. Das Verständnis der etwa für die Anlage eines Unternehmensartikels wichtigen Grundlagen erfordert eine umfangreiche Auseinandersetzung damit, die gegen den potenziellen Erfolg eines "eigenen Artikels" aufgerechnet werden muss.
  • Verstoß gegen Normen: Die Chancen sind hoch, dass alles, was Sie tun wollen, gegen Wikipedia-interne Richtlinien, öffentliche Gesetze oder die Ethik-Codes der PR-Branche verstößt.
  • Presse: Es besteht das Risiko, dass Journalisten aufdecken, wer die Wikipedia zu gewerblichen Zwecken bearbeitet hat. Die Folge kann ein großer Skandal sein. Je nach Vorfall drohen gerichtliche Auseinandersetzungen etwa mit anderen Wettbewerbern.
  • Keine dauernde Kontrolle über einen Artikel: Nachdem ein neuer Artikel veröffentlicht worden ist, können andere Wikipedianer den Artikel verändern. Möglicherweise streichen sie werbend gemeinte Aussagen. Oder sie fügen Informationen ein, die der Artikel-Ersteller nicht darin sehen möchte (etwa über frühere Skandale des Auftraggebers). Die Risiken steigen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Artikel als Eigen-PR entstanden ist.

Offenlegungspflicht

Personen, die für ihre Arbeit in der Wikipedia eine Vergütung erhalten oder erwarten, etwa als Mitarbeiter, Agent oder Dienstleister, müssen Arbeitgeber, Auftraggeber (Kunden) und Zugehörigkeit offenlegen. Dies kann in der Bearbeitungszusammenfassung, auf der Benutzerseite oder auf der Diskussionsseite des betreffenden Artikels erfolgen. Siehe dazu die Nutzungsbedingungen der Wikipedia: „Bezahlte Beiträge ohne Offenlegung“. Die Pflicht zur Offenlegung gilt auch für Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen, Stiftungen, Museen, Archiven und Bibliotheken, die auf Anweisung oder gegen Vergütung Artikel über ihr Fachgebiet editieren.

Detaillierte Hinweise und rechtsverbindliche Pflichten sind auf dieser Seite präzisiert.

Unlauterer Wettbewerb

Neben den Wikipedia-eigenen Regeln setzt das Wettbewerbsrecht der Tätigkeit von Unternehmen in der Wikipedia Grenzen. Das heißt: Auch wenn bezahltes Schreiben bei ordnungsgemäßer Offenlegung in der Wikipedia geduldet wird, müssen zusätzlich die Regelungen des Wettbewerbsrechts beachtet werden (in Deutschland insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in Österreich das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und in der Schweiz ebenfalls das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Das Bearbeiten eines Wikipedia-Artikels zu geschäftlichen Zwecken ist in Deutschland aus rechtlicher Sicht nämlich Schleichwerbung im Sinne von § 5a Abs. 4 UWG, auch wenn die Änderung sachlich richtig ist. In Österreich und in der Schweiz gelten die entsprechenden Parallelvorschriften. Ein Unternehmen kann daher von Mitbewerbern abgemahnt oder verklagt werden, wenn es einen Artikel selbst bearbeitet oder bearbeiten lässt.[1][2][3]

Agenturen

Vielerorts bieten Kommunikationsagenturen die Erstellung und Bearbeitung von Wikipediaartikeln gegen Entgelt an. Wir weisen darauf hin, dass alle dargestellten Regelungen auch für derartige Dienstleister gelten. Leider fielen viele dieser Agenturen trotz gegenteiliger Behauptungen durch Missachtung der Wikipedia-Richtlinien, etwa durch den Einsatz nicht regelkonformer Sockenpuppen auf, die durch Abgleich von Nutzungsdaten entdeckt und gesperrt wurden. Danach ist die öffentliche Wirkung fatal – auch für den Auftraggeber. Bekannt geworden sind auch Fälle von Kaltakquise, bei denen etwa Wissenschaftler ungefragt kontaktiert und gefragt wurden, ob sie gegen Entgelt diskret einen angeblich richtlinienkonformen Wikipediaartikel erstellt oder verbessert haben wollten. Auch dies wurde aufgedeckt, die Ergebnisse dieser Arbeit waren anhand von Benutzerbeiträgen öffentlich nachvollziehbar. Ein Auftraggeber sollte sehr skeptisch sein, wenn eine Agentur ihm anbietet, in der Wikipedia Inhalte sowohl diskret als auch richtlinienkonform einzubringen. Beides schließt sich gegenseitig aus. Bezahlte Artikelarbeit ohne ein Höchstmaß an Transparenz widerspricht immer den Richtlinien.

Verifizierung

Wer mit gewerblichem Hintergrund die Wikipedia bearbeiten will, kann sich einen Benutzernamen geben, der sich auf den Hintergrund bezieht: auf das Unternehmen, die Organisation, die prominente Person (usw.), um die es geht. Man sollte sich selbst um eine Verifizierung des Benutzerkontos kümmern. Wer dies versäumt, erhält höchstwahrscheinlich bald eine Aufforderung dazu. Kommt man der Aufforderung zur Verifizierung nicht nach, wird das Benutzerkonto gesperrt.

Der Grund dafür ist die Gefahr, dass Spaßvögel oder Manipulatoren sich ein Benutzerkonto mit einem fremden, prominenten Namen geben. Damit täuschen sie vor, im Namen dieser Organisation zu sprechen.

Wer berechtigterweise einen entsprechenden Benutzernamen verwenden will, sollte sich also im eigenen Interesse um die Verifizierung kümmern. Sie hat noch einen weiteren Vorteil: Sie ist ein deutliches Signal dafür, dass man transparent (und nicht etwa heimlich) agieren möchte.

Sinn der Verifizierung ist jedoch nur, eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. Ein verifiziertes Konto hat keine besonderen Rechte in der Wikipedia. Man muss seine Aussagen ebenso belegen wie mit jedem anderen Konto. Sie ersetzt nicht die Offenlegung, weil es keine Aussage gibt, dass die Bearbeitung tatsächlich bezahlt erfolgt (geforderte Angaben nach Nutzungsordnug fehlen, s.o.).

Hinweise für Dritte

Vielleicht entdeckst du in der Wikipedia Artikel und Bearbeitungen, von denen du meinst, dass sie von einem Interessenkonflikt betroffen sind. Prüfe dann, ob der Artikel überhaupt als solcher bestehen kann. Eventuell ist der Gegenstand des Artikels nicht relevant. Oder aber die Informationen haben keinen enzyklopädischen Charakter, sondern sind nur Reklame. Es sollte dann ein Schnelllöschantrag oder ein Löschantrag gestellt werden.

Ansonsten kann der Artikel bestehen bleiben: Ein Interessenkonflikt allein ist noch kein Löschgrund gemäß den Löschregeln. Der Artikel sollte aber ggf. überarbeitet werden. Wenn du meinst, dass dies aus irgendwelchen Gründen nicht zeitnah passieren kann, dann kennzeichne den Artikel mit einem Bewertungsbaustein.

Beachte bei der Überarbeitung:

  • Verstoßen Aussagen gegen den neutralen Standpunkt?
  • Sind Aussagen belegt durch verlässliche, unabhängige Informationsquellen (also Quellen, die nicht vom Betreffenden selbst erschaffen worden sind, wie die eigene Website)?
  • Findest du unglaubwürdige Aussagen oder nebensächliche Details, die nicht in einen Artikel gehören?

Wenn am Ende nur ein kurzer Artikel übrigbleibt, ist das besser, als wenn Falsches oder Werbung im Artikel stehenbleibt.

Vorlagen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. OLG München, Urt. v. 10.5.2012, Az. 29 U 515/12, MMR 2012, 534 – Weihrauchpräparat (Volltext online).
  2. Unverzagt/Gips, Handbuch PR-Recht, 2. Aufl. 2018, S. 248.
  3. von Hoff, PharmR 2010, 49, 50 f. (zum HWG).