Sehr geehrter Herr Rauchfuß,
die SPI Consult GmbH bzw. nunmehr die zgs consult GmbH wurde aus Mitteln des Landes Berlin sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit mit der Umsetzung des „Berliner Programms vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ betraut. Bereits 2012 hat die SPI Consult GmBH im Auftrag und mit den Mitteln des „Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds“ mit dem „Regionalen Übergangsmanagement Berlin“ (RÜM) die Grundvoraussetzungen für die Planung und Konzeption eines Berliner Berufsorientierungsprogramms geschaffen.
Aus den mir vorliegenden Informationen der „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft“ sind Sie als verantwortliches Unternehmen und Ansprechpartner für das „Berliner Programm vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ benannt. Auch bei einer Anfrage gemäß § 34 Abs.1 BDSG an einen freien Bildungsträger wurden Sie uns als Ansprechpartner empfohlen.
Als Mutter und Elternvertreterin in einer Integrierten Sekundarschule habe ich einige Fragen, die Sie mir vielleicht im Zusammenhang mit dem BvBO-Programm beantworten können. Es handelt sich dabei um Fragen, die uns weder die Senatsverwaltung noch der für uns damals zuständige Bildungsträger beantworten konnte. Für Ihr Bemühen und die Informationen schon im Voraus den herzlichsten Dank.
An beinahe 100 Berliner Integrierten Sekundarschulen und einigen Gymnasien wird das BvBO-Programm angeboten und durchgeführt. Insgesamt beteiligen sich an der Umsetzung und Durchführung mehr als 30 freie Bildungsträger.
Durch mehrere bezirksübergreifende Befragungen mussten wir feststellen, dass sich die Berufsorientierungsangebote der Module I bis IV z.T. stark voneinander unterscheiden und dies bei uns die Frage aufwirft, welche Konzeptionen, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für alle Bildungsträger bindend umzusetzen sind. Dies betrifft einerseits die qualitative, inhaltliche Gestaltung als auch den quantitativen Anteil des geleisteten Aufwandes (Zeit). Leider können sich interessierte Eltern nur schwerlich einen Überblick der berlinweiten Angebotsstruktur und deren Qualität verschaffen. Selbst die Umsetzung an den Schulen verläuft eher intransparent und aus Elternsicht ist es schwer bis unmöglich, die Maßnahme inhaltlich und strukturell einzuordnen. Da Eltern aber immer wieder auch im Zusammenhang des BvBO als besonders wichtige Akteure bezeichnet werden, würde ich gerne nachfolgend ein paar Fragen klären. Ich bin davon überzeugt, dass wenn Eltern das Programm besser verstehen und Zusammenhänge erkennen, können sie auch Ihre Kinder bei der Berufsorientierung und bei der erfolgreichen Durchführung des BvBO-Programms besser unterstützen.
Ich danke Ihnen für die Informationen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
A Allgemeines
A1) Welche Qualitätskriterien, Leitlinien, Konzeptionen und Verfahren wurden für das BvBO-Programm entwickelt?
A2) Wie wird dafür Sorge getragen, dass allen teilnehmenden Berliner SchülerInnen eine vergleichbare und adäquate Berufsorientierung angeboten wird?
A2) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß und in vollem Umfang erfüllt werden?
In diesem Zusammenhang wurde ich bereits darüber informiert, dass die sogenannten Bildungs- und Studienorientierungs-Teams für die Planung und Evaluierung in den einzelnen Schulen zuständig sind.
A2.1) Welche Aufgaben haben diese BSO-Teams und wie sind sie zusammengesetzt?
A2.2) Wie viel Zeit haben die Lehrkräfte bzw. BSO-Teams um eine Maßnahme zu evaluieren und zu prüfen, ob sich neue Bedarfe ergeben haben oder ob die Bildungsträger ihrem Auftrag nachgekommen sind etc.?
A2.3) Gehört in den Aufgabenbereich der BSO-Teams auch die Zusammenarbeit und Förderung der Elternarbeit?
Eltern werden innerhalb des BvBO-Programmes als wichtige Partner bei der Berufswahlentscheidung ihrer Kinder angesehen.
A2.4) Inwieweit werden Eltern in das BvBO-Programm miteinbezogen und informiert?
A2.5) Sind Ihnen Schulen bekannt, wo eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, BvBO und Eltern stattfindet? Können Sie mir Kontakte zu Schulen nennen?
Freiwilligkeit der Teilnahme(1)
A3.1) Wie wird die Freiwilligkeit des Angebotes gewährleistet? Selbst auf den Anmeldebögen und dem Elternanschreiben finden sich keine Hinweise zu einer Freiwilligkeit des Angebotes!
A3.2) Wie werden die SchülerInnen darüber informiert, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt?
Soweit aus unseren Befragungen hervorgeht, nutzen die Schulen das Angebot i.d.R. im Klassenverbund und es gibt keine Sonderregelungen oder gar Ersatzunterricht. Die SchülerInnen werden auch dazu angehalten die Teilnahmelisten zu unterschreiben, um die Leistung des Bildungsträger bei der Agentur für Arbeit abrechnen zu können und vor den Zuwendungsgebern zu legitimieren.
A3.3) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH bzw. die Schulen und freien Bildungsträger, dass sich SchülerInnen und Eltern für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden können? Wie wird auf die Freiwilligkeit hingewiesen?
A3.4) Inwieweit handelt es sich bei dem Angebot noch um eine Maßnahme, die keinen Regelunterricht ersetzt, sondern ein zusätzliches Angebot darstellt? Die von uns befragten SchülerInnen mussten die Erfahrung machen, dass die Angebote des BvBO 2.0 dazu führten, dass der Regelunterricht ausfällt und ersetzt wurde.
B Evaluierung der Angebote / Erfolgskontrolle
Über 30 Bildungsträger setzen das BvBO-Programm an fast 100 Schulen berlinweit um. Aus dieser Tatsache ergeben sich aus der Sicht der Eltern einige Fragen, die sich alle um die Themenkreise Evaluierung und Transparenz drehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Dokumentation gewonnener Erkenntnisse durch die Beobachtung der SchülerInnen, als auch die dafür notwendigen Datenerhebungen und die daraus resultierenden Auswertungen, Erkenntnisse und Potenzial- bzw. Kompetenzanalysen. Es handelt sich hierbei aber auch um die allgemeine Evaluierung, eventuell wissenschaftliche Begleitung, des Gesamtprojektes.
B1) Wer kontrolliert, evaluiert und überwacht die Maßnahmen der einzelnen Bildungsträger?
B1.1) Wenn die zgs consult GmbH selbst für die Qualitätskontrolle verantwortlich sein sollte, würde ich gern erfahren, wie die zgs consult GmbH eine objektive und unabhängige Beurteilung gewährleistet?
Potenzial- bzw Kompetenzanalysen
B2) Wie erfolgt die Dokumentation von Schülerbeobachtungen und auf welcher Grundlage werden die Potenzial- bzw Kompetenzanalysen durchgeführt?
B2.1) Gibt es hier standardisierte und zertifizierte Verfahren oder handelt es sich dabei um Eigenentwicklungen der Bildungsträger oder der zgs consult GmbH?
B2.2) Wie werden die Daten gesammelt, verarbeitet und wo und wie lange werden sie gespeichert?
In der Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit in Berlin zum Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) 2013/2014 ist u.a. im Abschnitt Erfolgskontrolle (S. 8) folgendes festgehalten worden:
„Die abschließende Erfolgsbeobachtung ist mindestens mit folgenden Methoden durchzuführen:
(…)
Befragung der Teilnehmenden in jeder Maßnahme (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Befragung der teilnehmenden Schulen (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Prüfung und Auswertung der Abschlussberichte der durchführenden Träger (verantwortlich: schulbetreuende Agentur für Arbeit)“ (zit.: Rahmenvereinbarung zum BvBO, Quelle: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/17/14007.pdf)
B3) Ist die Rahmenvereinbarung von 2013/2014 noch gültig und werden die Methoden der Erfolgskontrolle noch angewendet?
B3.1) Wenn ja, wie werden die Befragungen der Teilnehmenden in jeder Maßnahme durchgeführt und wie werden die Daten verarbeitet und ausgewertet?
B3.2) Liegen hier bereits Auswertungen vor und sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar? Wenn ja, wo können Eltern, SchülerInnen und Schulen Einsicht nehmen?
C Angebotsstrukturen
Aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 22. August 2013 (Berichtsauftrag Nr.: 65, Berlin 09.09.2013 – Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – II D 3 – 1159) geht hervor, wie viele Schüler am BvBO-Programm teigenommen haben. Demnach waren im Schuljahr 2012/2013 insgesamt ca. 24.000 SchülerInnen in dem Programm involviert. Leider konnte ich bisher keine weiteren bzw. detaillierteren Statistiken bzw. Informationen aus dem Schuljahr 2014/2015 ausfindig machen.
C1) Liegen hier schon neuere und detailliertere Zahlen vor?
Die Berufsfelderkundung des Modul I umfasst u.a. das Kennenlernen von mindestens drei Berufsfeldern.
C2) Wie sieht die Verteilung und das Angebotspektrum der einzelnen Berufsfelder in den 12 Berliner Stadtbezirken aus? Gibt es Berufsfelder, die besonders häufig angeboten wurden und werden?
C3) Wie viele TeilnehmerInnen konnten welche Berufsfelder erkunden?
C4) Welche geschlechterbezogenen Angebote wurden in den einzelnen Bezirken zur Verfügung gestellt und wie wurden sie nachgefragt?
C5) In welcher Weise wird auf SchülerInnen eingegangen, die einen besonderen Förderbedarf haben oder anderweitig benachteiligt sind? Können Sie auf diesen individuellen Bedarf eingehen und wenn ja, wie wird es konkret realisiert?
D Fragen zu weiteren Akteuren innerhalb des BvBO-Programms
Aus der Erklärung „Duales Lernen – Ausbildungsfähigkeit stärken – Partnerschaft für eine praxisorientierte Berufs- und Studienorientierung von und mit Jugendlichen – Erklärung der Partner des Dualen Lernens in Berlin“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Jahre 2009 geht hervor, dass sich auch Interessenverbände für eine gelingende Berufsorientierung an den Integrierten Sekundarschulen einsetzen werden. In dem genannten Dokument und auf den Internetseiten P:S-W Service- und Koordinierungsstelle werden folgende Interessenvertretungen genannt:
Handwerkskammer Berlin, Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Berlin, Verband Freier Berufe Berlin,Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVBB – Klaus-Dieter Teufel), Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), P:S-W Service- und Koordinierungsstelle.
D1) Gibt es noch weitere Kooperationen mit weiteren Interessensverbänden?
D2) Wie sieht die Unterstützung, Gestaltung der Kooperation und auch der Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms durch die Wirtschaftsverbände aus?
D3) Ein sehr großes Betätigungsfeld und ein hoher Mangel an qualifizierten Arbeitskräften findet sich beispielsweise auch in den Sozial- und Gesundheitsberufen. Weshalb beteiligen sich z.B. nicht auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) oder andere Verbände an dem BvBO-Projekt ?
Bemerkung zur Freiwilligkeit des BvBO-Programms
(1) Am 2. Juli 2014 teilte Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Müller (LINKE) dem Abgeordnetenhaus Berlin folgendes mit:
„Die beteiligten Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine über das schulische Regelangebot hinausgehende vertiefte Berufsorientierung. (…) Dass dieses Programm, obwohl die Teilnahme freiwillig ist, von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird, belegen die hohen Teilnehmerzahlen.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17 / 14 007, 17. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller, Berliner Landesprogramm für vertiefte Berufsorientierung (BVBO) – wie weiter im Schuljahr 2014/15?, zu 6., S. 2).
Bereits am 23. Juli 2007 warfen die Abgeordneten Clara Herrmnann und der Abgeordnete Özcan Mutlu die Frage nach der Freiwilligkeit des Programms in ihrer Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin „Masse statt Klasse – Berufsorientierung ohne individuelle Bedarfsanalyse und ohne Ausschreibung?“ auf. In seiner Antwort formulierte der damalige Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner am 15. September 2007:
„Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme freiwillig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 11 097, 16. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann und Özcan Mutlu, zu 12., S. 3).
1. Antwort von Herrn Rauchfuß von der zgs consult GmbH

Sehr geehrter Herr Rauchfuß,
die SPI Consult GmbH bzw. nunmehr die zgs consult GmbH wurde aus Mitteln des Landes Berlin sowie aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit mit der Umsetzung des „Berliner Programms vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ betraut. Bereits 2012 hat die SPI Consult GmBH im Auftrag und mit den Mitteln des „Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds“ mit dem „Regionalen Übergangsmanagement Berlin“ (RÜM) die Grundvoraussetzungen für die Planung und Konzeption eines Berliner Berufsorientierungsprogramms geschaffen.
Aus den mir vorliegenden Informationen der „Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft“ sind Sie als verantwortliches Unternehmen und Ansprechpartner für das „Berliner Programm vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler“ benannt. Auch bei einer Anfrage gemäß § 34 Abs.1 BDSG an einen freien Bildungsträger wurden Sie uns als Ansprechpartner empfohlen.
Als Mutter und Elternvertreterin in einer Integrierten Sekundarschule habe ich einige Fragen, die Sie mir vielleicht im Zusammenhang mit dem BvBO-Programm beantworten können. Es handelt sich dabei um Fragen, die uns weder die Senatsverwaltung noch der für uns damals zuständige Bildungsträger beantworten konnte. Für Ihr Bemühen und die Informationen schon im Voraus den herzlichsten Dank.
An beinahe 100 Berliner Integrierten Sekundarschulen und einigen Gymnasien wird das BvBO-Programm angeboten und durchgeführt. Insgesamt beteiligen sich an der Umsetzung und Durchführung mehr als 30 freie Bildungsträger.
Durch mehrere bezirksübergreifende Befragungen mussten wir feststellen, dass sich die Berufsorientierungsangebote der Module I bis IV z.T. stark voneinander unterscheiden und dies bei uns die Frage aufwirft, welche Konzeptionen, Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für alle Bildungsträger bindend umzusetzen sind. Dies betrifft einerseits die qualitative, inhaltliche Gestaltung als auch den quantitativen Anteil des geleisteten Aufwandes (Zeit). Leider können sich interessierte Eltern nur schwerlich einen Überblick der berlinweiten Angebotsstruktur und deren Qualität verschaffen. Selbst die Umsetzung an den Schulen verläuft eher intransparent und aus Elternsicht ist es schwer bis unmöglich, die Maßnahme inhaltlich und strukturell einzuordnen. Da Eltern aber immer wieder auch im Zusammenhang des BvBO als besonders wichtige Akteure bezeichnet werden, würde ich gerne nachfolgend ein paar Fragen klären. Ich bin davon überzeugt, dass wenn Eltern das Programm besser verstehen und Zusammenhänge erkennen, können sie auch Ihre Kinder bei der Berufsorientierung und bei der erfolgreichen Durchführung des BvBO-Programms besser unterstützen.
Ich danke Ihnen für die Informationen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
A Allgemeines
A1) Welche Qualitätskriterien, Leitlinien, Konzeptionen und Verfahren wurden für das BvBO-Programm entwickelt?
A2) Wie wird dafür Sorge getragen, dass allen teilnehmenden Berliner SchülerInnen eine vergleichbare und adäquate Berufsorientierung angeboten wird?
A2) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß und in vollem Umfang erfüllt werden?
In diesem Zusammenhang wurde ich bereits darüber informiert, dass die sogenannten Bildungs- und Studienorientierungs-Teams für die Planung und Evaluierung in den einzelnen Schulen zuständig sind.
A2.1) Welche Aufgaben haben diese BSO-Teams und wie sind sie zusammengesetzt?
A2.2) Wie viel Zeit haben die Lehrkräfte bzw. BSO-Teams um eine Maßnahme zu evaluieren und zu prüfen, ob sich neue Bedarfe ergeben haben oder ob die Bildungsträger ihrem Auftrag nachgekommen sind etc.?
A2.3) Gehört in den Aufgabenbereich der BSO-Teams auch die Zusammenarbeit und Förderung der Elternarbeit?
Eltern werden innerhalb des BvBO-Programmes als wichtige Partner bei der Berufswahlentscheidung ihrer Kinder angesehen.
A2.4) Inwieweit werden Eltern in das BvBO-Programm miteinbezogen und informiert?
A2.5) Sind Ihnen Schulen bekannt, wo eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, BvBO und Eltern stattfindet? Können Sie mir Kontakte zu Schulen nennen?
Freiwilligkeit der Teilnahme(1)
A3.1) Wie wird die Freiwilligkeit des Angebotes gewährleistet? Selbst auf den Anmeldebögen und dem Elternanschreiben finden sich keine Hinweise zu einer Freiwilligkeit des Angebotes!
A3.2) Wie werden die SchülerInnen darüber informiert, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt?
Soweit aus unseren Befragungen hervorgeht, nutzen die Schulen das Angebot i.d.R. im Klassenverbund und es gibt keine Sonderregelungen oder gar Ersatzunterricht. Die SchülerInnen werden auch dazu angehalten die Teilnahmelisten zu unterschreiben, um die Leistung des Bildungsträger bei der Agentur für Arbeit abrechnen zu können und vor den Zuwendungsgebern zu legitimieren.
A3.3) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH bzw. die Schulen und freien Bildungsträger, dass sich SchülerInnen und Eltern für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden können? Wie wird auf die Freiwilligkeit hingewiesen?
A3.4) Inwieweit handelt es sich bei dem Angebot noch um eine Maßnahme, die keinen Regelunterricht ersetzt, sondern ein zusätzliches Angebot darstellt? Die von uns befragten SchülerInnen mussten die Erfahrung machen, dass die Angebote des BvBO 2.0 dazu führten, dass der Regelunterricht ausfällt und ersetzt wurde.
B Evaluierung der Angebote / Erfolgskontrolle
Über 30 Bildungsträger setzen das BvBO-Programm an fast 100 Schulen berlinweit um. Aus dieser Tatsache ergeben sich aus der Sicht der Eltern einige Fragen, die sich alle um die Themenkreise Evaluierung und Transparenz drehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Dokumentation gewonnener Erkenntnisse durch die Beobachtung der SchülerInnen, als auch die dafür notwendigen Datenerhebungen und die daraus resultierenden Auswertungen, Erkenntnisse und Potenzial- bzw. Kompetenzanalysen. Es handelt sich hierbei aber auch um die allgemeine Evaluierung, eventuell wissenschaftliche Begleitung, des Gesamtprojektes.
B1) Wer kontrolliert, evaluiert und überwacht die Maßnahmen der einzelnen Bildungsträger?
B1.1) Wenn die zgs consult GmbH selbst für die Qualitätskontrolle verantwortlich sein sollte, würde ich gern erfahren, wie die zgs consult GmbH eine objektive und unabhängige Beurteilung gewährleistet?
Potenzial- bzw Kompetenzanalysen
B2) Wie erfolgt die Dokumentation von Schülerbeobachtungen und auf welcher Grundlage werden die Potenzial- bzw Kompetenzanalysen durchgeführt?
B2.1) Gibt es hier standardisierte und zertifizierte Verfahren oder handelt es sich dabei um Eigenentwicklungen der Bildungsträger oder der zgs consult GmbH?
B2.2) Wie werden die Daten gesammelt, verarbeitet und wo und wie lange werden sie gespeichert?
In der Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit in Berlin zum Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) 2013/2014 ist u.a. im Abschnitt Erfolgskontrolle (S. 8) folgendes festgehalten worden:
„Die abschließende Erfolgsbeobachtung ist mindestens mit folgenden Methoden durchzuführen:
(…)
Befragung der Teilnehmenden in jeder Maßnahme (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Befragung der teilnehmenden Schulen (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Prüfung und Auswertung der Abschlussberichte der durchführenden Träger (verantwortlich: schulbetreuende Agentur für Arbeit)“ (zit.: Rahmenvereinbarung zum BvBO, Quelle: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/17/14007.pdf)
B3) Ist die Rahmenvereinbarung von 2013/2014 noch gültig und werden die Methoden der Erfolgskontrolle noch angewendet?
B3.1) Wenn ja, wie werden die Befragungen der Teilnehmenden in jeder Maßnahme durchgeführt und wie werden die Daten verarbeitet und ausgewertet?
B3.2) Liegen hier bereits Auswertungen vor und sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar? Wenn ja, wo können Eltern, SchülerInnen und Schulen Einsicht nehmen?
C Angebotsstrukturen
Aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 22. August 2013 (Berichtsauftrag Nr.: 65, Berlin 09.09.2013 – Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – II D 3 – 1159) geht hervor, wie viele Schüler am BvBO-Programm teigenommen haben. Demnach waren im Schuljahr 2012/2013 insgesamt ca. 24.000 SchülerInnen in dem Programm involviert. Leider konnte ich bisher keine weiteren bzw. detaillierteren Statistiken bzw. Informationen aus dem Schuljahr 2014/2015 ausfindig machen.
C1) Liegen hier schon neuere und detailliertere Zahlen vor?
Die Berufsfelderkundung des Modul I umfasst u.a. das Kennenlernen von mindestens drei Berufsfeldern.
C2) Wie sieht die Verteilung und das Angebotspektrum der einzelnen Berufsfelder in den 12 Berliner Stadtbezirken aus? Gibt es Berufsfelder, die besonders häufig angeboten wurden und werden?
C3) Wie viele TeilnehmerInnen konnten welche Berufsfelder erkunden?
C4) Welche geschlechterbezogenen Angebote wurden in den einzelnen Bezirken zur Verfügung gestellt und wie wurden sie nachgefragt?
C5) In welcher Weise wird auf SchülerInnen eingegangen, die einen besonderen Förderbedarf haben oder anderweitig benachteiligt sind? Können Sie auf diesen individuellen Bedarf eingehen und wenn ja, wie wird es konkret realisiert?
D Fragen zu weiteren Akteuren innerhalb des BvBO-Programms
Aus der Erklärung „Duales Lernen – Ausbildungsfähigkeit stärken – Partnerschaft für eine praxisorientierte Berufs- und Studienorientierung von und mit Jugendlichen – Erklärung der Partner des Dualen Lernens in Berlin“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Jahre 2009 geht hervor, dass sich auch Interessenverbände für eine gelingende Berufsorientierung an den Integrierten Sekundarschulen einsetzen werden. In dem genannten Dokument und auf den Internetseiten P:S-W Service- und Koordinierungsstelle werden folgende Interessenvertretungen genannt:
Handwerkskammer Berlin, Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Berlin, Verband Freier Berufe Berlin,Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVBB – Klaus-Dieter Teufel), Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), P:S-W Service- und Koordinierungsstelle.
D1) Gibt es noch weitere Kooperationen mit weiteren Interessensverbänden?
D2) Wie sieht die Unterstützung, Gestaltung der Kooperation und auch der Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms durch die Wirtschaftsverbände aus?
D3) Ein sehr großes Betätigungsfeld und ein hoher Mangel an qualifizierten Arbeitskräften findet sich beispielsweise auch in den Sozial- und Gesundheitsberufen. Weshalb beteiligen sich z.B. nicht auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) oder andere Verbände an dem BvBO-Projekt ?
Bemerkung zur Freiwilligkeit des BvBO-Programms
(1) Am 2. Juli 2014 teilte Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Müller (LINKE) dem Abgeordnetenhaus Berlin folgendes mit:
„Die beteiligten Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine über das schulische Regelangebot hinausgehende vertiefte Berufsorientierung. (…) Dass dieses Programm, obwohl die Teilnahme freiwillig ist, von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird, belegen die hohen Teilnehmerzahlen.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17 / 14 007, 17. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller, Berliner Landesprogramm für vertiefte Berufsorientierung (BVBO) – wie weiter im Schuljahr 2014/15?, zu 6., S. 2).
Bereits am 23. Juli 2007 warfen die Abgeordneten Clara Herrmnann und der Abgeordnete Özcan Mutlu die Frage nach der Freiwilligkeit des Programms in ihrer Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin „Masse statt Klasse – Berufsorientierung ohne individuelle Bedarfsanalyse und ohne Ausschreibung?“ auf. In seiner Antwort formulierte der damalige Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner am 15. September 2007:
„Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme freiwillig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 11 097, 16. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann und Özcan Mutlu, zu 12., S. 3).
1. Antwort von Herrn Rauchfuß von der zgs consult GmbH