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BvBO-Berufsorientierung freiwillig oder obligatorisch?

Berliner Schulen (Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien) können die vier bzw. fünf Module des Berliner Programms vertiefte Berufsorientierung in Kooperation mit freien Bildungsträgern buchen. Finanziell unterstützt werden die Schulen von der Berliner Senatsverwaltung und von den Agenturen für Arbeit. Die Teilnahme ist für Schulen freiwillig und bisher nutzen ca. 100 Berliner Schulen die Angebote des Berufsorientierungsprogramms.

Wie sieht es aber mit der Freiwilligkeit für die Schülerinnen und Schüler aus? Ist die Teilnahme an der Maßnahme freiwillig oder gehört sie, wenn gebucht, zum Pflichtprogramm der teilnehmenden Schulen?

Viele Schülerinnen und Schüler wissen gar nicht, dass es sich bei dem Programm um ein freiwilliges Angebot handelt, da weder bei der Anmeldung noch in dem beigefügten Elternanschreiben, Informationen zur Freiwilligkeit des Angebotes angefügt sind. Auch bei den einzelnen Veranstaltungen werden die Schülerinnen und Schüler durch das Lehrpersonal angewiesen, die Teilnahmelisten zu unterschreiben, da diese für Abrechnungszwecke bei den Agenturen für Arbeit und zur Legitimation bei der Senatsverwaltung benötigt werden.

Am 2. Juli 2014 teilte Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Müller (LINKE) „Berliner Landesprogramm für vertiefte Berufsorientierung (BVBO)  – wie weiter im  Schuljahr 2014/15?“ dem Abgeordnetenhaus Berlin mit:

Die beteiligten Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine über das schulische Regelangebot hinausgehende vertiefte Berufsorientierung. (…) Dass dieses Programm, obwohl die Teilnahme freiwillig ist, von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird, belegen die hohen Teilnehmerzahlen.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17 / 14 007, 17. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abge­ordneten Katrin Möller, zu 6., S. 2).

Was die Agenturen für Arbeit zu Abrechnungszwecken mit den Bildungsträgern benötigen, verwendet die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, um zu zeigen, dass das Angebot von den Schülerinnen und Schülern besonders gut angenommen wird. Dass die Schulen i.d.R. im Klassenverbund an den Maßnahmen teilnehmen und den Schülerinnen und Schülern gar keine Alternativen (z.B. Unterricht in den Parallelklassen) zur Verfügung gestellt werden, wird hier verschwiegen.

Dabei sei auch erwähnt, dass sich bei dem BvBO-Progamm um eine ein über das schulische Regelangebot hinausgehendes Angebot handelt.

Bereits am 23. Juli 2007 warfen die Abgeordneten Clara Herrmnann und der Abgeordnete Özcan Mutlu die Frage nach der Freiwilligkeit des Programms in ihrer Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin „Masse statt Klasse – Berufsorientierung ohne individuelle Bedarfsanalyse und ohne Ausschreibung?“ auf. In seiner Antwort formulierte der damalige Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner am 15. September 2007:

Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme frei­willig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Ber­lin, Drucksache 16 / 11 097, 16. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abge­ordneten Clara Herrmann und Özcan Mutlu, zu 12., S. 3).

Schülerinnen und Schüler, die wir bisher befragen konnten, berichteten davon, dass der Regelunterricht bisher immer ersetzt wurde und es sich auch nicht nur um das Fach WAT (Wirtschaft Arbeit Technik) handelte, sondern um ganze Tage und Schulblöcke, die das Berufsorientierungsprogramm verschluckt hatte.