zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung
26. April 2017
Ges.Z: II D 2 Bi
Antwort als PDF-Dokument ~ Anschreiben
Am 12. Mai 2017 erhielten wir eine Antwort auf unsere Fragen zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung (BvBO) von Herrn Dr. Nix von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Ursprünglich wurden wir von Herrn Dr. Nix gebeten, unsere Fragen an das von der Senatsverwaltung treuhändisch beauftragte Unternehmen zu senden. Diese Anfrage an die zgs GmbH stellten wir bereits am 10. Oktober 2016 und warteten bis heute auf eine Antwort. Die zgs consult GmbH teilte uns mit, dass sie aufgrund der Komplexität der Anfrage etwas mehr Zeit für die Beantwortung benötige.
Am 1. März 2017 hakten wir bei dem Unternehmen noch einmal nach und sendeten die Nachfrage auch an die Senatsverwaltung. Nun erhielten wir eine Antwort. Leider nicht auf die Fragen, die wir stellten, sondern vielmehr wurden wir auf die bereits bekannten Veröffentlichungen verwiesen.
Bevor wir die Antwort hier veröffentlichen, möchten wir Sie noch auf ein paar Dinge hinweisen.
Erst im März 2017 besserte die zgs consult GmbH das Elternanschreiben nach, wo bisher der Hinweis fehlte, dass es sich beim BvBO-Programm um eine freiwillige Maßnahme handelt. Das ist schon einmal ein kleiner Gewinn, denn eigentlich haben die Bildungsträger überhaupt kein Interesse daran, dass diese Information an die große Glocke gehangen wird. Insofern sind alle SchülerInnen und Eltern gut beraten, die Schreiben der zgs consult GmbH genaustens zu lesen.
Immerhin erhalten die Bildungsträger eine Kopfpauschale pro Kind und Unterschrift und bei einer Teilnahme von über 80% eines Klassenverbandes, erhalten die Träger eine zusätzliche Prämie. Es erstaunt deshalb wenig, dass auf die Freiwilligkeit der Maßnahme seit zehn Jahren nicht hingewiesen wurde. Umso erfreulicher ist es, dass die Senatsverwaltung in ihrer Antwort im Punkt A3.4) diese Freiwilligkeit nochmals ausdrücklich bestätigt hat und so tut, als sei dies eine Selbstverständlichkeit:
„Die Teilnahme am Landesprogramm BVBO2.0 ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden mittels eines Elternanschreibens über die Umsetzung des Landesprogramms informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen.“
Sollte Ihnen noch ein veraltetes Elternanschreiben unter die Augen kommen, machen Sie die Träger bitte darauf aufmerksam und verlangen Sie die aktuelle Version. Schön wäre es, wenn auch im Elternanschreiben darauf hingewiesen werden würde, dass es sich um ein zusätzliches Angebot handelt und nicht den Regelunterricht stört. Hierzu schreibt die Senatsverwaltung folgendes:
„Das Landesprogramm BVBO 2.0 ist ein zusätzlichses Angebot der vertiefenden Berufsorientierung. Die Teilnahme ist weder verpflichtend, noch ersetzt sie die curricularen Pflichten der Schule. Die Teilnahme am Landesprogramm hat ebenfalls keinen Einfluss auf die schulische Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler (Notengebung). Die zeitgleiche Beschulung der nicht an der Umsetzung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird durch die Schule sichergestellt.“
Hier wird deutlich, dass die Senatsverwaltung einen nicht ganz realitätsnahen Eindruck dieses Programms hat. In vielen Fällen ist bereits Unterricht ausgefallen und das Programm und hat somit auch einen Einfluss auf die curricularen Pflichten der Schule. Zudem sehen es die Schulen nicht besonders gern, für 3-5 SchülerInnen einen gesonderten Unterricht einzurichten, da dies zu einer zusätzlichen Belastung führt. Insofern sind auch Lehrerinnen und Lehrer bestrebt, den Bildungsträgern möglichst komplette Klassen zuzuführen.
Ansonsten gibt die Senatsverwaltung keinerlei weiterführende Auskünfte und man muss sich fragen, ob die Damen und Herren in der Verwaltung nicht wissen, für was sie Landesgelder herauswerfen oder ob sie es wissen und es erwünscht ist, möglichst viel Geld in den freien Bildungsmarkt zu pumpen. Unsere Anfrage und die erhaltene Antwort an die Berliner Senatsverwaltung zur Auftragsvergabe BvBO 2.0 legt einen solchen Schluß jedenfalls sehr nahe.
Zum Thema Datenschutz sowie Kompetenz- und Potenzialanalyse gibt die Senatsverwaltung keine weiterführenden Auskünfte. Sie weist darauf hin, dass der Berufswahlpass empfohlen wird und die Kompetenzfeststellungen auf Grundlage der Vorgaben der Modulbeschreibung erfolgen. Da die Modulbeschreibungen sehr undifferenziert und vage formuliert sind, gibt es für die Bildungsträger einen erheblichen Handlungsspielraum.
Welche genauen Methoden und Verfahren verwendet werden, wird weiterhin offen gelassen. Mittlerweile ist bei Wikipedia dazu ein sehr umfangreicher Abschnitt entstanden, der einen Teil der Verfahren und Methoden einzelner Bildungsträger offenlegt.
Neben der Auswertung von Individualbeobachtungen werden zusätzlich auch standardisierte Verfahren verwendet, wie z. B. Assessment-Center und Fragebögen mit quantitativer und qualitativer Methodik, die die Schüler bei der Berufswahlentscheidung unterstützen sollen. In Berlin werden neben den von Bildungsträgern selbst entwickelten Verfahren, insbesondere das Berufe-Universum der Bundesagentur für Arbeit, die Kompetenzanalyse Profil AC und das Potential-Ermittlungs-Assessment-Center (P.E.A.Ce) verwendet.
Einige Unternehmen (wie z. B. die SchulePlus GmbH) nutzen zur Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen die DIA-TRAIN-Methode des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Bei diesem Instrument handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, das für Einrichtungen im Bildungssektor entwickelt wurde, um Kompetenzen und Potenziale an Schülern zu untersuchen und zu trainieren. Inhalt des Kompetenzfeststellungsverfahren sind u. a. Sozial- und Kreativitätstrainings, erlebnispädagogische Übungen, Lerntrainings, eine Zukunftswerkstatt, ein biographisches Interview und ein zweitägiges Assessment-Center.
Einige Unternehmen (wie z. B. die SchulePlus GmbH) nutzen zur Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen die DIA-TRAIN-Methode des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Bei diesem Instrument handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, das für Einrichtungen im Bildungssektor entwickelt wurde, um Kompetenzen und Potenziale an Schülern zu untersuchen und zu trainieren. Inhalt des Kompetenzfeststellungsverfahren sind u. a. Sozial- und Kreativitätstrainings, erlebnispädagogische Übungen, Lerntrainings, eine Zukunftswerkstatt, ein biographisches Interview und ein zweitägiges Assessment-Center.
Der LIFE e. V. verwendet das Potenzial-Assessment-Verfahren tasteMINT für Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe zur Studienfachwahl. Das Verfahren richtet sich an Teilnehmerinnen, die sich für ein Studium in MINT-Fächern interessieren.
Die Profiling-Instrumente hamet BOP, KoJACK, Peakus, Potenzial-Assessment und das START AC werden als weitere Diagnostik-Werkzeuge vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms aufgeführt.
(Quelle: Wikipedia: Berliner Programm zur vertieften Berufsorientierung)
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Davon scheint die Senatsverwaltung nichts zu wissen oder nicht wissen zu wollen.
Weshalb die Bildungsträger personenbezogene Daten benötigen und z. T. direkt von den Schulen in Form von Klassenlisten erhalten, bleibt weiterhin ein Rätsel. Für eine Einschätzung von Stärken, Kompetenzen und Potenzialen, werden die folgenden Daten jedenfalls eigentlich nicht benötigt, wenn man sie nicht für weitere Analysen verwerten möchte:
- Name und Vorname,
- Adresse,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Geburtsdatum,
- Muttersprache,
- Spätaussiedler,
- Vorliegen von Behinderung,
- Angaben zur Jahrgangsstufe,
- Eintritts- und Austrittsdatum,
- Anzahl der absolvierten Teilnehmerstunden.
Zum Tehma von Kooperationen mit den Interessenverbänden der Wirtschaft erhalten wir leider auch keine näheren Auskünfte.
Die Fragen zur Inklusion und der besonderen Berücksichtigung von SchülerInnen mit Förderbedarf oder anderen Benachteiligungen, wurden komplett ignoriert.
Inwieweit innerhalb des Programms auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen eingegangen wird und welche Konzepte dazu entwickelt wurden, beleibt auch weiterhin im Dunkeln. Die Senatverwaltung gibt zu diesem Thema folgende vage Auskunft:
„Im Rahmen der Leistungsbeschreibung für das Verfahren wurden umfangreiche Anforderungen an die personell, räumliche, sächliche und technische Ausstattung sowie Qualitätsstandards für die Umsetzung formuliert. Diese beinhalten Vorgaben zur Planung, Durchführung und Evaluation der Umsetzung, zur Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen und zur Verpflichtung auf die Strategie des Gender Mainstreamings. Für die Umsetzung der Module ausgewählt wurden nur Bildungsträger, die die geforderten Qualitätsstandards nachweislich einhalten. Voraussetzung für die Beteiligung am Landesprogramm BVBO 2.0 ist auch ein gültige Zertifizierung nach AZAV.
Hier nun aber die vollständige Antwort auf unsere Anfrage vom 10. Oktober 2016. Entschuldigung, wir meinten, vom 1. März 2017. Die Antworten sind kursiv und in blauer Farbe formatiert.
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Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung
A Allgemeines
A1) Welche Qualitätskriterien, Leitlinien, Konzeptionen und Verfahren wurden für das BvBO-Programm entwickelt?
Bitte beachten Sie hierzu die umfänglichen Informationen unter https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berliner-programm-vertiefte-berufsorientierung-bvbo/
A2) Wie wird dafür Sorge getragen, dass allen teilnehmenden Berliner SchülerInnen eine vergleichbare und adäquate Berufsorientierung angeboten wird?
Das Landesprogramm wird in fünf inhaltlichen Modulen umgesetzt, denen Modulbeschreibungen zugrunde liegen. Die Modulbeschreibungen regeln verbindlich die Jahrgangsstufen, den Stundenumfang, die Zielstellung und inhaltlichen Rahmen. Somit ist eine berlinweite Vergleichbarkeit der Inhalte und der Qualität der Umsetzung gesichert.
Die mit der Umsetzung der Module in den Bezirken beauftragten Bildungsdienstleister wurden für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 durch ein zweistufiges Vergabeverfahren ermittelt. Im Rahmen der Leistungsbeschreibung für das Verfahren wurden umfangreiche Anforderungen an die personell, räumliche, sächliche und technische Ausstattung sowie Qualitätsstandards für die Umsetzung formuliert. Diese beinhalten Vorgaben zur Planung, Durchführung und Evaluation der Umsetzung, zur Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen und zur Verpflichtung auf die Strategie des Gender Mainstreamings. Für die Umsetzung der Module ausgewählt wurden nur Bildungsträger, die die geforderten Qualitätsstandards nachweislich einhalten. Voraussetzung für die Beteiligung am Landesprogramm BVBO 2.0 ist auch ein gültige Zertifizierung nach AZAV.
A2) [Nummerierung doppelt] Wie gewährleistet die zgs consult GmbH, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß und in vollem Umfang erfüllt werden?
In diesem Zusammenhang wurde ich bereits darüber informiert, dass die sogenannten Bildungs- und Studienorientierungs-Teams für die Planung und Evaluierung in den einzelnen Schulen zuständig sind.
Die zgs Consult GmbH führt regelmäßig Vor-Ort-Besuche durch. Die teilnehmenden Schulen evaluieren einmal pro Jahr die Qualität der Umsetzung anhand eines Rückmeldebogens. Zur Sicherung der Qualität finden regelmäßig Treffen aller für die Umsetzung verantwortlichen Bildungsdienstleister bei der zgs Consult GmbH statt. Begelitet wird das Landesprogramm durch eine Lenkungsrunde, der seitens der zgs Consult GmbH regelmäßig über die Sicherung der Qualität im Programm berichtet wird.
A2.1) Welche Aufgaben haben diese BSO-Teams und wie sind sie zusammengesetzt?
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter http://psw-berlin.de/fileadmin/content/Downloads/landeskonzept/15-03-09-AnforderungsprofilKOORD.ISS_final.pdf
A2.2) Wie viel Zeit haben die Lehrkräfte bzw. BSO-Teams um eine Maßnahme zu evaluieren und zu prüfen, ob sich neue Bedarfe ergeben haben oder ob die Bildungsträger ihrem Auftrag nachgekommen sind etc.?
Jede Schule überarbeitet eigenverantwortlich ihr schulinternes Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung. Bei Problemen in der Umsetzung mit BVBOkann sich die Schule jederzeit an den Dienstleister wenden.
A2.3) Gehört in den Aufgabenbereich der BSO-Teams auch die Zusammenarbeit und Förderung der Elternarbeit?
Eltern werden innerhalb des BvBO-Programmes als wichtige Partner bei der Berufswahlentscheidung ihrer Kinder angesehen.
S.o. A2.1.
A2.4) Inwieweit werden Eltern in das BvBO-Programm miteinbezogen und informiert?
s.u.
A2.5) Sind Ihnen Schulen bekannt, wo eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, BvBO und Eltern stattfindet? Können Sie mir Kontakte zu Schulen nennen?
Erziehungsberechtigte werden vor Beginn der Umsetzung mittels eines Elternschreibens über die geplante Umsetzung von BVBO 2.0 informiert. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern kann nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Die umsetzenden Bildungsdienstleister sind aufgefordert, den Erziehungsberechtigten ihr Angebot im Rahmen von Elternabenden oder Elternsprechtagen vorzustellen, sofern dies seitens der Schule gewünscht wird. Die zgs Consult GmbH als koordinierende Stelle steht darüber hinaus zur Verfügung, um in den im Land Berlin etablierten Gremien der Elternarbeit (z.B. Landeselternausschuss, Bezirkselternausschüsse) über das Landesprogramm zu berichten.
A3) Freiwilligkeit der Teilnahme(1)
A3.1) Wie wird die Freiwilligkeit des Angebotes gewährleistet? Selbst auf den Anmeldebögen und dem Elternanschreiben finden sich keine Hinweise zu einer Freiwilligkeit des Angebotes!
s.u.
A3.2) Wie werden die SchülerInnen darüber informiert, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt?
Soweit aus unseren Befragungen hervorgeht, nutzen die Schulen das Angebot i.d.R. im Klassenverbund und es gibt keine Sonderregelungen oder gar Ersatzunterricht. Die SchülerInnen werden auch dazu angehalten die Teilnahmelisten zu unterschreiben, um die Leistung des Bildungsträger bei der Agentur für Arbeit abrechnen zu können und vor den Zuwendungsgebern zu legitimieren.
s.u.
A3.3) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH bzw. die Schulen und freien Bildungsträger, dass sich SchülerInnen und Eltern für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden können? Wie wird auf die Freiwilligkeit hingewiesen?
s.u.
A3.4) Inwieweit handelt es sich bei dem Angebot noch um eine Maßnahme, die keinen Regelunterricht ersetzt, sondern ein zusätzliches Angebot darstellt? Die von uns befragten SchülerInnen mussten die Erfahrung machen, dass die Angebote des BvBO 2.0 dazu führten, dass der Regelunterricht ausfällt und ersetzt wurde.
Die Teilnahme am Landesprogramm BVBO2.0 ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden mittels eines Elternanschreibens über die Umsetzung des Landesprogramms informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen. Die Teilnahme erfolgt erst nach Vorliegen der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
B Evaluierung der Angebote / Erfolgskontrolle
Über 30 Bildungsträger setzen das BvBO-Programm an fast 100 Schulen berlinweit um. Aus dieser Tatsache ergeben sich aus der Sicht der Eltern einige Fragen, die sich alle um die Themenkreise Evaluierung und Transparenz drehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Dokumentation gewonnener Erkenntnisse durch die Beobachtung der SchülerInnen, als auch die dafür notwendigen Datenerhebungen und die daraus resultierenden Auswertungen, Erkenntnisse und Potenzial- bzw. Kompetenzanalysen. Es handelt sich hierbei aber auch um die allgemeine Evaluierung, eventuell wissenschaftliche Begleitung, des Gesamtprojektes.
B1) Wer kontrolliert, evaluiert und überwacht die Maßnahmen der einzelnen Bildungsträger?
S.o. A2).
B1.1) Wenn die zgs consult GmbH selbst für die Qualitätskontrolle verantwortlich sein sollte, würde ich gern erfahren, wie die zgs consult GmbH eine objektive und unabhängige Beurteilung gewährleistet?
S.o. A1) und A2).
Potenzial- bzw Kompetenzanalysen
B2) Wie erfolgt die Dokumentation von Schülerbeobachtungen und auf welcher Grundlage werden die Potenzial- bzw Kompetenzanalysen durchgeführt?
s.u.
B2.1) Gibt es hier standardisierte und zertifizierte Verfahren oder handelt es sich dabei um Eigenentwicklungen der Bildungsträger oder der zgs consult GmbH?
s.u.
B2.2) Wie werden die Daten gesammelt, verarbeitet und wo und wie lange werden sie gespeichert?
In der Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit in Berlin zum Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) 2013/2014 ist u.a. im Abschnitt Erfolgskontrolle (S. 8) folgendes festgehalten worden:
„Die abschließende Erfolgsbeobachtung ist mindestens mit folgenden Methoden durchzuführen:
(…)
Befragung der Teilnehmenden in jeder Maßnahme (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Befragung der teilnehmenden Schulen (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Prüfung und Auswertung der Abschlussberichte der durchführenden Träger (verantwortlich: schulbetreuende Agentur für Arbeit)“ (zit.: Rahmenvereinbarung zum BvBO, Quelle: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/17/14007.pdf)
Die Umsetzung des Moduls II (Kompetenzfeststellung) erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben der Modulbeschreibung. Das Projektkonzept und die Methodik sind bei der Antragstellung – d.h. vor Umsetzung – zu beschreiben. Die Ergebnisse der Kompetenzfeststellubng werden den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zur Weiternutzung im folgenden Berufsorientierungsprozess überlassen. Zur Dokumentation wird der in der Schule verwendete Berufswahlpass empfohlen. eine Speicherung, Verarbeitung oder Weiterverwendung der Ergebnisse durch die Bildungsdienstleister erfolgt nicht.
B3) Ist die Rahmenvereinbarung von 2013/2014 noch gültig und werden die Methoden der Erfolgskontrolle noch angewendet?
s.u.
B3.1) Wenn ja, wie werden die Befragungen der Teilnehmenden in jeder Maßnahme durchgeführt und wie werden die Daten verarbeitet und ausgewertet?
s.u.
B3.2) Liegen hier bereits Auswertungen vor und sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar? Wenn ja, wo können Eltern, SchülerInnen und Schulen Einsicht nehmen?
Seitens der zgs Consult GmbH werden keine Befragungen unter den teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Im Rahmen ihres eigenen Qualitätsmanagements haben die umzusetzenden Bildungsdienstleister aber vielfach eigene Fragebögen entwickelt, um sich zum Abschluss eines Projekts ein Feedback einzuholen.
Bezüglich einer Befragung der teilnehmenden Schulen wird auch den berlinweit eingesetzten Rückmeldebogen (siehe Antwort A2) verwiesen. Die Bilanz war im Schuljahr 2015/16: 60 Schulen haben ihre Erfahrungen rückgemeldet und zeigten sich durchweg zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Trägervereinen und der Umsetzung der berufsorientierenden Maßnahmen. 58 Schulen stimmen zu, dass die Maßnahmen sinnvoll in das schulische Konzept integriert wurden. Eine Prüfung der Sachberichte der umsetzenden Bildungsdienstleister erfolgt durch die bewilligende Stelle im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
C Angebotsstrukturen
Aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 22. August 2013 (Berichtsauftrag Nr.: 65, Berlin 09.09.2013 – Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – II D 3 – 1159) geht hervor, wie viele Schüler am BvBO-Programm teigenommen haben. Demnach waren im Schuljahr 2012/2013 insgesamt ca. 24.000 SchülerInnen in dem Programm involviert. Leider konnte ich bisher keine weiteren bzw. detaillierteren Statistiken bzw. Informationen aus dem Schuljahr 2014/2015 ausfindig machen.
C1) Liegen hier schon neuere und detailliertere Zahlen vor?
Die Berufsfelderkundung des Modul I umfasst u.a. das Kennenlernen von mindestens drei Berufsfeldern.
Für das Schuljahr 2014/15 wurden an insgesamt 107 Schulen Projekte für 26.200 Schüler_innen durchgeführt.
C2) Wie sieht die Verteilung und das Angebotspektrum der einzelnen Berufsfelder in den 12 Berliner Stadtbezirken aus? Gibt es Berufsfelder, die besonders häufig angeboten wurden und werden?
s.u.
C3) Wie viele TeilnehmerInnen konnten welche Berufsfelder erkunden?
s.u.
C4) Welche geschlechterbezogenen Angebote wurden in den einzelnen Bezirken zur Verfügung gestellt und wie wurden sie nachgefragt?
Eine statistische Erfassung der Anzahl und Verteilung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in den Bezirken auf dei einzelnen Berufsfelder erfolgt nicht.
C5) In welcher Weise wird auf SchülerInnen eingegangen, die einen besonderen Förderbedarf haben oder anderweitig benachteiligt sind? Können Sie auf diesen individuellen Bedarf eingehen und wenn ja, wie wird es konkret realisiert?
Diese Frage blieb vollkommen unbeantwortet.
D Fragen zu weiteren Akteuren innerhalb des BvBO-Programms
Aus der Erklärung „Duales Lernen – Ausbildungsfähigkeit stärken – Partnerschaft für eine praxisorientierte Berufs- und Studienorientierung von und mit Jugendlichen – Erklärung der Partner des Dualen Lernens in Berlin“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Jahre 2009 geht hervor, dass sich auch Interessenverbände für eine gelingende Berufsorientierung an den Integrierten Sekundarschulen einsetzen werden. In dem genannten Dokument und auf den Internetseiten P:S-W Service- und Koordinierungsstelle werden folgende Interessenvertretungen genannt:
Handwerkskammer Berlin, Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Berlin, Verband Freier Berufe Berlin,Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVBB – Klaus-Dieter Teufel), Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), P:S-W Service- und Koordinierungsstelle.
D1) Gibt es noch weitere Kooperationen mit weiteren Interessensverbänden?
s.u.
D2) Wie sieht die Unterstützung, Gestaltung der Kooperation und auch der Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms durch die Wirtschaftsverbände aus?
s.u.
D3) Ein sehr großes Betätigungsfeld und ein hoher Mangel an qualifizierten Arbeitskräften findet sich beispielsweise auch in den Sozial- und Gesundheitsberufen. Weshalb beteiligen sich z.B. nicht auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) oder andere Verbände an dem BvBO-Projekt ?
Die Einbeziehung außerschulischer, betrieblicher Partner erfolgt auf der Projektebene durch Kooperationen der umzusetzenden Bildungsdienstleister. Diese akquirieren Betriebe, Universitäten, Innungen, Kammern etc., um eine praxisnahe Umsetzung der Module zu ermöglichen.
Bemerkung zur Freiwilligkeit des BvBO-Programms
(1) Am 2. Juli 2014 teilte Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Müller (LINKE) dem Abgeordnetenhaus Berlin folgendes mit:
„Die beteiligten Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine über das schulische Regelangebot hinausgehende vertiefte Berufsorientierung. (…) Dass dieses Programm, obwohl die Teilnahme freiwillig ist, von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird, belegen die hohen Teilnehmerzahlen.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17 / 14 007, 17. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller, Berliner Landesprogramm für vertiefte Berufsorientierung (BVBO) – wie weiter im Schuljahr 2014/15?, zu 6., S. 2).
Bereits am 23. Juli 2007 warfen die Abgeordneten Clara Herrmnann und der Abgeordnete Özcan Mutlu die Frage nach der Freiwilligkeit des Programms in ihrer Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin „Masse statt Klasse – Berufsorientierung ohne individuelle Bedarfsanalyse und ohne Ausschreibung?“ auf. In seiner Antwort formulierte der damalige Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner am 15. September 2007:
„Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme freiwillig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 11 097, 16. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann und Özcan Mutlu, zu 12., S. 3).
zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung
26. April 2017
Ges.Z: II D 2 Bi
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Am 12. Mai 2017 erhielten wir eine Antwort auf unsere Fragen zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung (BvBO) von Herrn Dr. Nix von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Ursprünglich wurden wir von Herrn Dr. Nix gebeten, unsere Fragen an das von der Senatsverwaltung treuhändisch beauftragte Unternehmen zu senden. Diese Anfrage an die zgs GmbH stellten wir bereits am 10. Oktober 2016 und warteten bis heute auf eine Antwort. Die zgs consult GmbH teilte uns mit, dass sie aufgrund der Komplexität der Anfrage etwas mehr Zeit für die Beantwortung benötige.
Am 1. März 2017 hakten wir bei dem Unternehmen noch einmal nach und sendeten die Nachfrage auch an die Senatsverwaltung. Nun erhielten wir eine Antwort. Leider nicht auf die Fragen, die wir stellten, sondern vielmehr wurden wir auf die bereits bekannten Veröffentlichungen verwiesen.
Bevor wir die Antwort hier veröffentlichen, möchten wir Sie noch auf ein paar Dinge hinweisen.
Erst im März 2017 besserte die zgs consult GmbH das Elternanschreiben nach, wo bisher der Hinweis fehlte, dass es sich beim BvBO-Programm um eine freiwillige Maßnahme handelt. Das ist schon einmal ein kleiner Gewinn, denn eigentlich haben die Bildungsträger überhaupt kein Interesse daran, dass diese Information an die große Glocke gehangen wird. Insofern sind alle SchülerInnen und Eltern gut beraten, die Schreiben der zgs consult GmbH genaustens zu lesen.
Immerhin erhalten die Bildungsträger eine Kopfpauschale pro Kind und Unterschrift und bei einer Teilnahme von über 80% eines Klassenverbandes, erhalten die Träger eine zusätzliche Prämie. Es erstaunt deshalb wenig, dass auf die Freiwilligkeit der Maßnahme seit zehn Jahren nicht hingewiesen wurde. Umso erfreulicher ist es, dass die Senatsverwaltung in ihrer Antwort im Punkt A3.4) diese Freiwilligkeit nochmals ausdrücklich bestätigt hat und so tut, als sei dies eine Selbstverständlichkeit:
„Die Teilnahme am Landesprogramm BVBO2.0 ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden mittels eines Elternanschreibens über die Umsetzung des Landesprogramms informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen.“
Sollte Ihnen noch ein veraltetes Elternanschreiben unter die Augen kommen, machen Sie die Träger bitte darauf aufmerksam und verlangen Sie die aktuelle Version. Schön wäre es, wenn auch im Elternanschreiben darauf hingewiesen werden würde, dass es sich um ein zusätzliches Angebot handelt und nicht den Regelunterricht stört. Hierzu schreibt die Senatsverwaltung folgendes:
„Das Landesprogramm BVBO 2.0 ist ein zusätzlichses Angebot der vertiefenden Berufsorientierung. Die Teilnahme ist weder verpflichtend, noch ersetzt sie die curricularen Pflichten der Schule. Die Teilnahme am Landesprogramm hat ebenfalls keinen Einfluss auf die schulische Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler (Notengebung). Die zeitgleiche Beschulung der nicht an der Umsetzung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird durch die Schule sichergestellt.“
Hier wird deutlich, dass die Senatsverwaltung einen nicht ganz realitätsnahen Eindruck dieses Programms hat. In vielen Fällen ist bereits Unterricht ausgefallen und das Programm und hat somit auch einen Einfluss auf die curricularen Pflichten der Schule. Zudem sehen es die Schulen nicht besonders gern, für 3-5 SchülerInnen einen gesonderten Unterricht einzurichten, da dies zu einer zusätzlichen Belastung führt. Insofern sind auch Lehrerinnen und Lehrer bestrebt, den Bildungsträgern möglichst komplette Klassen zuzuführen.
Ansonsten gibt die Senatsverwaltung keinerlei weiterführende Auskünfte und man muss sich fragen, ob die Damen und Herren in der Verwaltung nicht wissen, für was sie Landesgelder herauswerfen oder ob sie es wissen und es erwünscht ist, möglichst viel Geld in den freien Bildungsmarkt zu pumpen. Unsere Anfrage und die erhaltene Antwort an die Berliner Senatsverwaltung zur Auftragsvergabe BvBO 2.0 legt einen solchen Schluß jedenfalls sehr nahe.
Zum Thema Datenschutz sowie Kompetenz- und Potenzialanalyse gibt die Senatsverwaltung keine weiterführenden Auskünfte. Sie weist darauf hin, dass der Berufswahlpass empfohlen wird und die Kompetenzfeststellungen auf Grundlage der Vorgaben der Modulbeschreibung erfolgen. Da die Modulbeschreibungen sehr undifferenziert und vage formuliert sind, gibt es für die Bildungsträger einen erheblichen Handlungsspielraum.
Welche genauen Methoden und Verfahren verwendet werden, wird weiterhin offen gelassen. Mittlerweile ist bei Wikipedia dazu ein sehr umfangreicher Abschnitt entstanden, der einen Teil der Verfahren und Methoden einzelner Bildungsträger offenlegt.
Neben der Auswertung von Individualbeobachtungen werden zusätzlich auch standardisierte Verfahren verwendet, wie z. B. Assessment-Center und Fragebögen mit quantitativer und qualitativer Methodik, die die Schüler bei der Berufswahlentscheidung unterstützen sollen. In Berlin werden neben den von Bildungsträgern selbst entwickelten Verfahren, insbesondere das Berufe-Universum der Bundesagentur für Arbeit, die Kompetenzanalyse Profil AC und das Potential-Ermittlungs-Assessment-Center (P.E.A.Ce) verwendet.
Einige Unternehmen (wie z. B. die SchulePlus GmbH) nutzen zur Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen die DIA-TRAIN-Methode des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Bei diesem Instrument handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, das für Einrichtungen im Bildungssektor entwickelt wurde, um Kompetenzen und Potenziale an Schülern zu untersuchen und zu trainieren. Inhalt des Kompetenzfeststellungsverfahren sind u. a. Sozial- und Kreativitätstrainings, erlebnispädagogische Übungen, Lerntrainings, eine Zukunftswerkstatt, ein biographisches Interview und ein zweitägiges Assessment-Center.
Einige Unternehmen (wie z. B. die SchulePlus GmbH) nutzen zur Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen die DIA-TRAIN-Methode des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Bei diesem Instrument handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, das für Einrichtungen im Bildungssektor entwickelt wurde, um Kompetenzen und Potenziale an Schülern zu untersuchen und zu trainieren. Inhalt des Kompetenzfeststellungsverfahren sind u. a. Sozial- und Kreativitätstrainings, erlebnispädagogische Übungen, Lerntrainings, eine Zukunftswerkstatt, ein biographisches Interview und ein zweitägiges Assessment-Center.
Der LIFE e. V. verwendet das Potenzial-Assessment-Verfahren tasteMINT für Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe zur Studienfachwahl. Das Verfahren richtet sich an Teilnehmerinnen, die sich für ein Studium in MINT-Fächern interessieren.
Die Profiling-Instrumente hamet BOP, KoJACK, Peakus, Potenzial-Assessment und das START AC werden als weitere Diagnostik-Werkzeuge vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms aufgeführt.
(Quelle: Wikipedia: Berliner Programm zur vertieften Berufsorientierung)
Davon scheint die Senatsverwaltung nichts zu wissen oder nicht wissen zu wollen.
Weshalb die Bildungsträger personenbezogene Daten benötigen und z. T. direkt von den Schulen in Form von Klassenlisten erhalten, bleibt weiterhin ein Rätsel. Für eine Einschätzung von Stärken, Kompetenzen und Potenzialen, werden die folgenden Daten jedenfalls eigentlich nicht benötigt, wenn man sie nicht für weitere Analysen verwerten möchte:
Zum Tehma von Kooperationen mit den Interessenverbänden der Wirtschaft erhalten wir leider auch keine näheren Auskünfte.
Die Fragen zur Inklusion und der besonderen Berücksichtigung von SchülerInnen mit Förderbedarf oder anderen Benachteiligungen, wurden komplett ignoriert.
Inwieweit innerhalb des Programms auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen eingegangen wird und welche Konzepte dazu entwickelt wurden, beleibt auch weiterhin im Dunkeln. Die Senatverwaltung gibt zu diesem Thema folgende vage Auskunft:
„Im Rahmen der Leistungsbeschreibung für das Verfahren wurden umfangreiche Anforderungen an die personell, räumliche, sächliche und technische Ausstattung sowie Qualitätsstandards für die Umsetzung formuliert. Diese beinhalten Vorgaben zur Planung, Durchführung und Evaluation der Umsetzung, zur Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen und zur Verpflichtung auf die Strategie des Gender Mainstreamings. Für die Umsetzung der Module ausgewählt wurden nur Bildungsträger, die die geforderten Qualitätsstandards nachweislich einhalten. Voraussetzung für die Beteiligung am Landesprogramm BVBO 2.0 ist auch ein gültige Zertifizierung nach AZAV.
Hier nun aber die vollständige Antwort auf unsere Anfrage vom 10. Oktober 2016. Entschuldigung, wir meinten, vom 1. März 2017. Die Antworten sind kursiv und in blauer Farbe formatiert.
Antwort als PDF-Dokument ~ Anschreiben
Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Berliner Programm der vertieften Berufsorientierung
A Allgemeines
A1) Welche Qualitätskriterien, Leitlinien, Konzeptionen und Verfahren wurden für das BvBO-Programm entwickelt?
Bitte beachten Sie hierzu die umfänglichen Informationen unter https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/berliner-programm-vertiefte-berufsorientierung-bvbo/
A2) Wie wird dafür Sorge getragen, dass allen teilnehmenden Berliner SchülerInnen eine vergleichbare und adäquate Berufsorientierung angeboten wird?
Das Landesprogramm wird in fünf inhaltlichen Modulen umgesetzt, denen Modulbeschreibungen zugrunde liegen. Die Modulbeschreibungen regeln verbindlich die Jahrgangsstufen, den Stundenumfang, die Zielstellung und inhaltlichen Rahmen. Somit ist eine berlinweite Vergleichbarkeit der Inhalte und der Qualität der Umsetzung gesichert.
Die mit der Umsetzung der Module in den Bezirken beauftragten Bildungsdienstleister wurden für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 durch ein zweistufiges Vergabeverfahren ermittelt. Im Rahmen der Leistungsbeschreibung für das Verfahren wurden umfangreiche Anforderungen an die personell, räumliche, sächliche und technische Ausstattung sowie Qualitätsstandards für die Umsetzung formuliert. Diese beinhalten Vorgaben zur Planung, Durchführung und Evaluation der Umsetzung, zur Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Schulen und zur Verpflichtung auf die Strategie des Gender Mainstreamings. Für die Umsetzung der Module ausgewählt wurden nur Bildungsträger, die die geforderten Qualitätsstandards nachweislich einhalten. Voraussetzung für die Beteiligung am Landesprogramm BVBO 2.0 ist auch ein gültige Zertifizierung nach AZAV.
A2) [Nummerierung doppelt] Wie gewährleistet die zgs consult GmbH, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß und in vollem Umfang erfüllt werden?
In diesem Zusammenhang wurde ich bereits darüber informiert, dass die sogenannten Bildungs- und Studienorientierungs-Teams für die Planung und Evaluierung in den einzelnen Schulen zuständig sind.
Die zgs Consult GmbH führt regelmäßig Vor-Ort-Besuche durch. Die teilnehmenden Schulen evaluieren einmal pro Jahr die Qualität der Umsetzung anhand eines Rückmeldebogens. Zur Sicherung der Qualität finden regelmäßig Treffen aller für die Umsetzung verantwortlichen Bildungsdienstleister bei der zgs Consult GmbH statt. Begelitet wird das Landesprogramm durch eine Lenkungsrunde, der seitens der zgs Consult GmbH regelmäßig über die Sicherung der Qualität im Programm berichtet wird.
A2.1) Welche Aufgaben haben diese BSO-Teams und wie sind sie zusammengesetzt?
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen unter http://psw-berlin.de/fileadmin/content/Downloads/landeskonzept/15-03-09-AnforderungsprofilKOORD.ISS_final.pdf
A2.2) Wie viel Zeit haben die Lehrkräfte bzw. BSO-Teams um eine Maßnahme zu evaluieren und zu prüfen, ob sich neue Bedarfe ergeben haben oder ob die Bildungsträger ihrem Auftrag nachgekommen sind etc.?
Jede Schule überarbeitet eigenverantwortlich ihr schulinternes Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung. Bei Problemen in der Umsetzung mit BVBOkann sich die Schule jederzeit an den Dienstleister wenden.
A2.3) Gehört in den Aufgabenbereich der BSO-Teams auch die Zusammenarbeit und Förderung der Elternarbeit?
Eltern werden innerhalb des BvBO-Programmes als wichtige Partner bei der Berufswahlentscheidung ihrer Kinder angesehen.
S.o. A2.1.
A2.4) Inwieweit werden Eltern in das BvBO-Programm miteinbezogen und informiert?
s.u.
A2.5) Sind Ihnen Schulen bekannt, wo eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, BvBO und Eltern stattfindet? Können Sie mir Kontakte zu Schulen nennen?
Erziehungsberechtigte werden vor Beginn der Umsetzung mittels eines Elternschreibens über die geplante Umsetzung von BVBO 2.0 informiert. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern kann nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Die umsetzenden Bildungsdienstleister sind aufgefordert, den Erziehungsberechtigten ihr Angebot im Rahmen von Elternabenden oder Elternsprechtagen vorzustellen, sofern dies seitens der Schule gewünscht wird. Die zgs Consult GmbH als koordinierende Stelle steht darüber hinaus zur Verfügung, um in den im Land Berlin etablierten Gremien der Elternarbeit (z.B. Landeselternausschuss, Bezirkselternausschüsse) über das Landesprogramm zu berichten.
A3) Freiwilligkeit der Teilnahme(1)
A3.1) Wie wird die Freiwilligkeit des Angebotes gewährleistet? Selbst auf den Anmeldebögen und dem Elternanschreiben finden sich keine Hinweise zu einer Freiwilligkeit des Angebotes!
s.u.
A3.2) Wie werden die SchülerInnen darüber informiert, dass es sich um ein freiwilliges Angebot handelt?
Soweit aus unseren Befragungen hervorgeht, nutzen die Schulen das Angebot i.d.R. im Klassenverbund und es gibt keine Sonderregelungen oder gar Ersatzunterricht. Die SchülerInnen werden auch dazu angehalten die Teilnahmelisten zu unterschreiben, um die Leistung des Bildungsträger bei der Agentur für Arbeit abrechnen zu können und vor den Zuwendungsgebern zu legitimieren.
s.u.
A3.3) Wie gewährleistet die zgs consult GmbH bzw. die Schulen und freien Bildungsträger, dass sich SchülerInnen und Eltern für oder gegen die einzelnen Maßnahmen entscheiden können? Wie wird auf die Freiwilligkeit hingewiesen?
s.u.
A3.4) Inwieweit handelt es sich bei dem Angebot noch um eine Maßnahme, die keinen Regelunterricht ersetzt, sondern ein zusätzliches Angebot darstellt? Die von uns befragten SchülerInnen mussten die Erfahrung machen, dass die Angebote des BvBO 2.0 dazu führten, dass der Regelunterricht ausfällt und ersetzt wurde.
Die Teilnahme am Landesprogramm BVBO2.0 ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden mittels eines Elternanschreibens über die Umsetzung des Landesprogramms informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen. Die Teilnahme erfolgt erst nach Vorliegen der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
B Evaluierung der Angebote / Erfolgskontrolle
Über 30 Bildungsträger setzen das BvBO-Programm an fast 100 Schulen berlinweit um. Aus dieser Tatsache ergeben sich aus der Sicht der Eltern einige Fragen, die sich alle um die Themenkreise Evaluierung und Transparenz drehen. Eine besondere Bedeutung haben dabei die Dokumentation gewonnener Erkenntnisse durch die Beobachtung der SchülerInnen, als auch die dafür notwendigen Datenerhebungen und die daraus resultierenden Auswertungen, Erkenntnisse und Potenzial- bzw. Kompetenzanalysen. Es handelt sich hierbei aber auch um die allgemeine Evaluierung, eventuell wissenschaftliche Begleitung, des Gesamtprojektes.
B1) Wer kontrolliert, evaluiert und überwacht die Maßnahmen der einzelnen Bildungsträger?
S.o. A2).
B1.1) Wenn die zgs consult GmbH selbst für die Qualitätskontrolle verantwortlich sein sollte, würde ich gern erfahren, wie die zgs consult GmbH eine objektive und unabhängige Beurteilung gewährleistet?
S.o. A1) und A2).
Potenzial- bzw Kompetenzanalysen
B2) Wie erfolgt die Dokumentation von Schülerbeobachtungen und auf welcher Grundlage werden die Potenzial- bzw Kompetenzanalysen durchgeführt?
s.u.
B2.1) Gibt es hier standardisierte und zertifizierte Verfahren oder handelt es sich dabei um Eigenentwicklungen der Bildungsträger oder der zgs consult GmbH?
s.u.
B2.2) Wie werden die Daten gesammelt, verarbeitet und wo und wie lange werden sie gespeichert?
In der Rahmenvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit in Berlin zum Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler (BVBO) 2013/2014 ist u.a. im Abschnitt Erfolgskontrolle (S. 8) folgendes festgehalten worden:
„Die abschließende Erfolgsbeobachtung ist mindestens mit folgenden Methoden durchzuführen:
(…)
Befragung der Teilnehmenden in jeder Maßnahme (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Befragung der teilnehmenden Schulen (verantwortlich: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) Prüfung und Auswertung der Abschlussberichte der durchführenden Träger (verantwortlich: schulbetreuende Agentur für Arbeit)“ (zit.: Rahmenvereinbarung zum BvBO, Quelle: https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/be/17/14007.pdf)
Die Umsetzung des Moduls II (Kompetenzfeststellung) erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben der Modulbeschreibung. Das Projektkonzept und die Methodik sind bei der Antragstellung – d.h. vor Umsetzung – zu beschreiben. Die Ergebnisse der Kompetenzfeststellubng werden den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zur Weiternutzung im folgenden Berufsorientierungsprozess überlassen. Zur Dokumentation wird der in der Schule verwendete Berufswahlpass empfohlen. eine Speicherung, Verarbeitung oder Weiterverwendung der Ergebnisse durch die Bildungsdienstleister erfolgt nicht.
B3) Ist die Rahmenvereinbarung von 2013/2014 noch gültig und werden die Methoden der Erfolgskontrolle noch angewendet?
s.u.
B3.1) Wenn ja, wie werden die Befragungen der Teilnehmenden in jeder Maßnahme durchgeführt und wie werden die Daten verarbeitet und ausgewertet?
s.u.
B3.2) Liegen hier bereits Auswertungen vor und sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar? Wenn ja, wo können Eltern, SchülerInnen und Schulen Einsicht nehmen?
Seitens der zgs Consult GmbH werden keine Befragungen unter den teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Im Rahmen ihres eigenen Qualitätsmanagements haben die umzusetzenden Bildungsdienstleister aber vielfach eigene Fragebögen entwickelt, um sich zum Abschluss eines Projekts ein Feedback einzuholen.
Bezüglich einer Befragung der teilnehmenden Schulen wird auch den berlinweit eingesetzten Rückmeldebogen (siehe Antwort A2) verwiesen. Die Bilanz war im Schuljahr 2015/16: 60 Schulen haben ihre Erfahrungen rückgemeldet und zeigten sich durchweg zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Trägervereinen und der Umsetzung der berufsorientierenden Maßnahmen. 58 Schulen stimmen zu, dass die Maßnahmen sinnvoll in das schulische Konzept integriert wurden. Eine Prüfung der Sachberichte der umsetzenden Bildungsdienstleister erfolgt durch die bewilligende Stelle im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
C Angebotsstrukturen
Aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen vom 22. August 2013 (Berichtsauftrag Nr.: 65, Berlin 09.09.2013 – Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – II D 3 – 1159) geht hervor, wie viele Schüler am BvBO-Programm teigenommen haben. Demnach waren im Schuljahr 2012/2013 insgesamt ca. 24.000 SchülerInnen in dem Programm involviert. Leider konnte ich bisher keine weiteren bzw. detaillierteren Statistiken bzw. Informationen aus dem Schuljahr 2014/2015 ausfindig machen.
C1) Liegen hier schon neuere und detailliertere Zahlen vor?
Die Berufsfelderkundung des Modul I umfasst u.a. das Kennenlernen von mindestens drei Berufsfeldern.
Für das Schuljahr 2014/15 wurden an insgesamt 107 Schulen Projekte für 26.200 Schüler_innen durchgeführt.
C2) Wie sieht die Verteilung und das Angebotspektrum der einzelnen Berufsfelder in den 12 Berliner Stadtbezirken aus? Gibt es Berufsfelder, die besonders häufig angeboten wurden und werden?
s.u.
C3) Wie viele TeilnehmerInnen konnten welche Berufsfelder erkunden?
s.u.
C4) Welche geschlechterbezogenen Angebote wurden in den einzelnen Bezirken zur Verfügung gestellt und wie wurden sie nachgefragt?
Eine statistische Erfassung der Anzahl und Verteilung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in den Bezirken auf dei einzelnen Berufsfelder erfolgt nicht.
C5) In welcher Weise wird auf SchülerInnen eingegangen, die einen besonderen Förderbedarf haben oder anderweitig benachteiligt sind? Können Sie auf diesen individuellen Bedarf eingehen und wenn ja, wie wird es konkret realisiert?
Diese Frage blieb vollkommen unbeantwortet.
D Fragen zu weiteren Akteuren innerhalb des BvBO-Programms
Aus der Erklärung „Duales Lernen – Ausbildungsfähigkeit stärken – Partnerschaft für eine praxisorientierte Berufs- und Studienorientierung von und mit Jugendlichen – Erklärung der Partner des Dualen Lernens in Berlin“ der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Jahre 2009 geht hervor, dass sich auch Interessenverbände für eine gelingende Berufsorientierung an den Integrierten Sekundarschulen einsetzen werden. In dem genannten Dokument und auf den Internetseiten P:S-W Service- und Koordinierungsstelle werden folgende Interessenvertretungen genannt:
Handwerkskammer Berlin, Hauptgeschäftsführer der Industrie und Handelskammer Berlin, Verband Freier Berufe Berlin,Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVBB – Klaus-Dieter Teufel), Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB), P:S-W Service- und Koordinierungsstelle.
D1) Gibt es noch weitere Kooperationen mit weiteren Interessensverbänden?
s.u.
D2) Wie sieht die Unterstützung, Gestaltung der Kooperation und auch der Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms durch die Wirtschaftsverbände aus?
s.u.
D3) Ein sehr großes Betätigungsfeld und ein hoher Mangel an qualifizierten Arbeitskräften findet sich beispielsweise auch in den Sozial- und Gesundheitsberufen. Weshalb beteiligen sich z.B. nicht auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, wie z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) oder andere Verbände an dem BvBO-Projekt ?
Die Einbeziehung außerschulischer, betrieblicher Partner erfolgt auf der Projektebene durch Kooperationen der umzusetzenden Bildungsdienstleister. Diese akquirieren Betriebe, Universitäten, Innungen, Kammern etc., um eine praxisnahe Umsetzung der Module zu ermöglichen.
Bemerkung zur Freiwilligkeit des BvBO-Programms
(1) Am 2. Juli 2014 teilte Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Müller (LINKE) dem Abgeordnetenhaus Berlin folgendes mit:
„Die beteiligten Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine über das schulische Regelangebot hinausgehende vertiefte Berufsorientierung. (…) Dass dieses Programm, obwohl die Teilnahme freiwillig ist, von den Schülerinnen und Schülern angenommen wird, belegen die hohen Teilnehmerzahlen.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17 / 14 007, 17. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller, Berliner Landesprogramm für vertiefte Berufsorientierung (BVBO) – wie weiter im Schuljahr 2014/15?, zu 6., S. 2).
Bereits am 23. Juli 2007 warfen die Abgeordneten Clara Herrmnann und der Abgeordnete Özcan Mutlu die Frage nach der Freiwilligkeit des Programms in ihrer Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin „Masse statt Klasse – Berufsorientierung ohne individuelle Bedarfsanalyse und ohne Ausschreibung?“ auf. In seiner Antwort formulierte der damalige Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner am 15. September 2007:
„Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme freiwillig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.“ (zit.: Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16 / 11 097, 16. Wahlperiode, Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann und Özcan Mutlu, zu 12., S. 3).